http://collation.folger.edu/2014/08/free-cultural-works-come-get-your-free-cultural-works
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Klaus Graf (16. August 2014). It’s official: pictures in the Folger’s Digital Image Collection are now licensed CC BY-SA! Archivalia. Abgerufen am 3. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bhge
Creative Commons oder Public Domain – das ist hier die Frage Gehören nicht viele der nun unter CC-by-sa scheinbar so großzügig freigegebenen Digitalisate mit einem Public-Domain-Hinweis versehen? Gibt es schon Beispiele, wie man in solchen Mischbeständen sinnvollerweise mit Lizenzenhinweisen verfährt: Auf Institutionsebene? Auf Bestandsebene? Oder – am korrektesten und für den Nutzer (vielleicht) am verwirrendsten – auf Ebene des Einzeldigitalisates? Und wie stellt man sicher, dass ein Einzeldigitalisat nach Ende der Schutzfrist in die Public Domain wechselt?
Einzelfall zählt Copyfraud darf ignoriert werden: Abbildungen von gemeinfreien 2-D-Vorlagen sind Public Domain. Das dürfte bei der Folger Library meistens der Fall sein. Aber es kann auch Fälle geben, bei denen jüngere noch geschützte Werke oder Aufnahmen von 3-D-Objekten unter CC-BY-SA gestellt werden. In diesen Fällen muss die Lizenz selbstverständlich beachtet werden.