Der Abmahn-Anwalt Thomas Urmann wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte als Geschäftsführer einer Wurstfabrik unter anderem deren Zahlungsunfähigkeit verschleiert. Bekannt wurde er durch Abmahnungen an Nutzer der Porno-Website „RedTube“.
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Klaus Graf (31. August 2014). Urmann: “Außerdem verliert er seine Zulassung als Anwalt” Archivalia. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bhdl