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Parodie ja, Diskriminierung nein

http://www.taz.de/Urteil-des-Europaeischen-Gerichtshofs/!145322

“Künstler und andere Urheber müssen es nicht hinnehmen, dass ihre Werke zu rassistischen oder anderweitig diskriminierenden Aussagen missbraucht werden. In solchen Fällen können sie auch gegen an sich zulässige Parodien vorgehen, wie am Mittwoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. (Az: C-201/139)”

http://www.sueddeutsche.de/kultur/entscheidung-des-europaeischen-gerichtshofs-diskriminierende-parodien-sind-unzulaessig-1.2114477

Entscheidungstext bei curia.europa.eu

Die restriktive BGH-Rechtsprechung zur Parodie kritisierte ich in meiner Urheberrechtsfibel S. 57

http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf

Angesichts der Auslegung des EuGH (“Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass die wesentlichen Merkmale der Parodie darin bestehen, zum einen an ein bestehendes Werk zu erinnern, gleichzeitig aber ihm gegenüber wahrnehmbare Unterschiede aufzuweisen, und zum anderen einen Ausdruck von Humor oder eine Verspottung darzustellen. Der Begriff „Parodie“ im Sinne dieser Bestimmung hängt nicht von den Voraussetzungen ab, dass die Parodie einen eigenen ursprünglichen Charakter hat, der nicht nur darin besteht, gegenüber dem parodierten ursprünglichen Werk wahrnehmbare Unterschiede aufzuweisen, dass sie vernünftigerweise einer anderen Person als dem Urheber des ursprünglichen Werkes zugeschrieben werden kann, dass sie das ursprüngliche Werk selbst betrifft oder dass sie das parodierte Werk angibt”) wird es für die deutsche Rspr. schwieriger, dem Gefasel des BGH vom Verblassen oder dem inneren Abstand zu folgen.

Update:
http://www.verfassungsblog.de/parodie-ist-meinungsfreiheit-aber-nicht-wenn-sie-rassistisch-ist

http://eulawanalysis.blogspot.de/2014/09/we-can-laugh-at-everything-but-not-with.html

http://ssrn.com/abstract=2526835

Update 3.11.2016:
http://kluwercopyrightblog.com/2016/11/03/the-german-bundesgerichtshof-changes-its-concept-of-parody-following-cjeu-deckmyn-v-vrijheidsfonds-vandersteen/


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (4. September 2014). Parodie ja, Diskriminierung nein. Archivalia. Abgerufen am 21. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bhco


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Parodie ja, Diskriminierung nein“

  1. Waldburg First: sorry for my bad english…I ‘ll made my best…unfortunately I don’t speak german too. My name is Quinto Ficari… I’m an indipendent resercher… I know that this blog is talking of something other,I understood it…but I need to comunicate whith you, Mr Graf… I’ve read about your book talking about the Waldburg Family… I have many good reasons to suppose to know where is the tomb of Friedrich Von Tanne, Eberhard von Tanne brother, death in central Italy, in Montefiascone, in 1197… If you are interested and you want to listen this history, please conctact me to my e.mail ficariquinto@virgilio.it
    Best regards.
    Quinto Ficari

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