http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/28_140922/index.php
“Am Montag hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein- Westfalen in einem Eilverfahren den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt (Az. 5 B 226/14). Ein Journalist hatte Auskunft über die Zahl der Journalisten und der Bundes- und Landtagsabgeordneten gefordert, über die das Bundesamt für Verfassungsschutz Daten erfasst. ”