http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/28_140922/index.php
“Am Montag hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein- Westfalen in einem Eilverfahren den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt (Az. 5 B 226/14). Ein Journalist hatte Auskunft über die Zahl der Journalisten und der Bundes- und Landtagsabgeordneten gefordert, über die das Bundesamt für Verfassungsschutz Daten erfasst. ”
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Klaus Graf (26. September 2014). OVG Münster knebelt Presse. Archivalia. Abgerufen am 19. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bha6