Zu
liegt jetzt eine Klarstellung durch einen geänderten Text auf
http://www.landesarchiv-bw.de/nutzungsbedingungen
vor.
Clemens Rehm schrieb mir dazu: “Die Regelung auf unserer Internetseite – als „lex posterior“ – ersetzt
frühere Hinweise oder Genehmigungsvorbehalte z.B. bei der Fotosammlung Pragher.
Zum anderen wurde die Umständlichkeit des Herunterladens kritisiert. Hier
haben wir uns entschlossen, künftig auch andere Bild-Formate (JPG oder PNG) anzubieten, die einfacher herunterladbar sind. Einen Zeitpunkt der technischen Umsetzung kann ich derzeit noch nicht zusagen, da wir mit anderen Projekten wie dem Archivportal-D intensiv beschäftigt sind.”
Bei Online-Nutzungen die geforderten Angaben zu machen erscheint mir im Sinne der Wissenschaft und der Allgemeinheit (Überprüfbarkeit der Quelle nicht nur ein wissenschaftliches Anliegen!) höchst nachvollziehbar.
“Für dieses Archivgut verfügt das Landesarchiv über die entsprechenden Verwertungsrechte und räumt eine Weiterverwertung unter der Creative Commons Lizenz CC-BY ein.” Für die normale gemeinfreie Flachware gilt im Umkehrschluss: Erwähnung/Verlinkung der Lizenz ist nicht erforderlich.
Markplatz Schwäbisch Gmünd – Ausschnitt aus: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 703 R759N3 / Fotograf: C. Jäger 1896
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-9925&a=fb
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (28. September 2014). Klarstellung zu den Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg. Archivalia. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bh9u