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Armselig: Nur Zusammenfassungen, keine Volltexte der besten Potsdamer Abschlussarbeiten

Da ich bekanntlich aus der geschlossenen Facebook-Gruppe Archivfragen nicht zitieren darf, tue ich jetzt so, als sei die Kritik ganz allein auf meinem Mist gewachsen.

http://fernweiterbildung.fh-potsdam.de/?p=503 (nichtssagend zum Paläographie-Unterricht)

Die besten Abschlussarbeiten nur mit Zusammenfassungen ohne Volltexte vorzustellen, nützt der Archivwissenschaft überhaupt nichts. Seit Jahren schreibe ich hier, dass man archivwissenschaftliche Beiträge (neben dem Potsdamer Server

http://opus4.kobv.de/opus4-fhpotsdam/solrsearch/index/search/searchtype/collection/id/16030/start/0/rows/10/has_fulltextfq/true nur 17 Volltexte seit 2006!) auch auf E-LIS veröffentlichen kann.

http://archiv.twoday.net/stories/156271790
http://archiv.twoday.net/stories/6092180
http://archiv.twoday.net/stories/5251769

http://eprints.rclis.org/view/subjects/DL.html (287 Beiträge)

Zu Theses-Mandaten hat sich der Leiter des Nationalarchivs von Namibia neulich in Liblicense geäußert:

“Against embargo:

1. One will do the graduands, who will usually be job-hunting after
graduation, a disservice by withholding public access to their work.
They need the web presence of their thesis to get known
professionally.

2. Will public access to the original thesis impact negatively on
sales of the published version? I don’t think so. Published versions
normally should be streamlined, gotten rid of some formal ballast
required for the graduation, generally more readable. Which are the
points making them still worthwhile to buy. Otherwise, why
publication?

Werner Hillebrecht
National Archives of Namibia ”

Zur Person
http://www.namibiana.de/namibia-information/who-is-who/autoren/infos-zur-person/werner-hillebrecht.html

“In den für die Weiterentwicklung der Open-Access-Bewegung wichtigen Empfehlungen der Konferenz 10 Jahre Budapest Open Access Initiative heißt es: „Every institution of higher education offering advanced degrees should have a policy assuring that future theses and dissertations are deposited upon acceptance in the institution’s OA repository. At the request of students who
want to publish their work, or seek a patent on a patentable discovery, policies should grant reasonable delays rather than permanent exemptions.“ Als gehobener akademischer Grad gilt dabei alles, was über dem Bachelor liegt, also auch Master-Arbeiten.

http://archiv.twoday.net/stories/444870012
Zitat aus
http://archiv.twoday.net/stories/472713645

http://roarmap.eprints.org listet derzeit 117 Thesis Mandate weltweit.

Open Access ist inzwischen ein legitimes Ziel der Hochschulgesetzgebung. Universitäre Satzungen dürfen daher aus meiner Sicht verbindlich vorschreiben, dass Abschlussarbeiten elektronisch Open Access auf dem Dokumentenserver zu veröffentlichen sind. In Ausnahmefällen kann berechtigten Interessen der Studierenden mit einem Embargo Rechnung getragen werden.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (13. Oktober 2014). Armselig: Nur Zusammenfassungen, keine Volltexte der besten Potsdamer Abschlussarbeiten. Archivalia. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bh71


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

40 Gedanken zu „Armselig: Nur Zusammenfassungen, keine Volltexte der besten Potsdamer Abschlussarbeiten“

    1. Wunderbar! So langsam könnte sich KG hier mal für seine vorschnell hingerotzte Unverschämtheit (“armselig”) entschuldigen. Aber wie auch immer: jede weitere im Volltext zur Verfügung gestellte Arbeit straft die Überschrift dieses Beitrags Lügen – hoffentlich bzw. sicherlich kommen da noch weitere. 🙂

    2. Christine M. Gigler: Archivierung digitaler Unterlagen : Konzepte und Strategien für kirchliche Archive in Österreich Diese Masterarbeit ist veröffentlicht in Scrinium 69 (2015), S. 5-89 und wird voraussichtlich mit Erscheinen des nächsten Hefts 2016 über die Internetseite der Zeitschrift http://www.voea.at/scrinium.html frei verfügbar sein.

    3. Wunderbar!! Nach wie vor könnte sich KG hier für seine vorschnell hingerotzte Unverschämtheit (“armselig”) entschuldigen. Aber wie auch immer: jede weitere im Volltext zur Verfügung gestellte Arbeit straft die Überschrift dieses Beitrags Lügen – hoffentlich bzw. sicherlich kommen da noch weitere. 🙂

  1. Armselig: KG hat das Urheberrecht bis heute nicht begriffen. Darum nochmal zum mitmeißeln: Über Form und Ort etc. der Publikation entscheiden grundsätzlich die UrhberInnen!

    Wann erfolgt ein diesbzgl. Update der Urheberrechtsfibel an geltendes Recht?

    1. Die katholische Kirche probiert`s ja gern mit Zwang, zum Glück funktioniert dies nicht nur beim Urheberrecht nicht mehr…

  2. Mal was anderes… Warum muss der gD in Marburg überhaupt keine schriftliche Abschlussarbeit anfertigen um an sein Diplom zu kommen? Was hier alles für den “Diskurs” verloren geht!?

    1. Nix ein für allemal Überlassen Sie es gefälligst den URHEBERINNEN und URHEBERN der Abschlussarbeiten, auf welchem Wege sie ihre eigenen Texte veröffentlichen möchten!

    2. Wo finde ich eigentlich sämtliche Publikationen von Hr. Graf online, OA und im Volltext einschl. seiner Abschlussarbeiten?

  3. Ein solcher Zwang dürfte sich wohl kaum gesetztlich durchsetzen lassen. Es ist ja wohl erstrebenswert, jemanden dazu zu ZWINGEN, seine Abschlussarbeit online zu publizieren. Eine Open-Access-Diktatur finde ich nicht gerade sehr erstrebenswert.

    1. Ein solcher Zwang dürfte sich wohl kaum gesetztlich durchsetzen lassen. Es ist ja wohl kaum erstrebenswert, jemanden dazu zu ZWINGEN, seine Abschlussarbeit online zu publizieren. Eine Open-Access-Diktatur kann wohl nicht das Wahre sein.

  4. Es ist immer wieder lustig, wie hier – und anscheinend auch in dieser ominösen Facebook-Gruppe? – billige Reflexe und niedere Instinkte hervortreten. Seit der Verteidigungswoche an der FH Potsdam sind gerade einmal wenige Wochen vergangen, die Studierenden haben vermutlich noch nicht einmal ihr Zeugnis erhalten (Master Day: Ende dieser Woche) – und schon wird lauthals Publikation im Volltext eingefordert. Geht’s noch? Außerdem: wer von einer Kurzvorstellung in einem Blog darauf schließt, dass es von einer Arbeit “nur Zusammenfassung” und keine Veröffentlichung geben werde, handelt grob fahrlässig. Und armselig.

    1. Auf den Punkt Sören bringt es auf den Punkt. Das Abschlusszeugnis noch nicht erhalten, aber Herrn Graf geht es nicht schnell genug mit der Veröffentlichung. Die genannten Blogbeiträge stehen in keinem Zusammenhang mit einer späteren Veröffentlichung von Abschlussarbeiten. Und die “Facebook-Gruppe” darf ihre Kritik auch gern öffentlich äußern. Als Betroffener kann ich nur sagen: Pflicht erfüllt, Kür folgt, wann immer ich es einrichten kann und/oder will.

  5. In einer Hinsicht muss man Ihnen Recht geben: entweder alle müssen veröffentlichen oder niemand sollte angemeckert werden wenn ers nicht tut.
    Solche Arbeiten werden (zumindest in wirtschaftswissenschaftlichen Fächern) gerne zu Hinterzimmerthemen ausgewählter Unternehmen geschrieben und “natürlich” mit “streng geheimen” interna gefüttert, sodass eine veröffentlichung schon von der themenwahl her von vorne herei qusgeschlossen ist. Zwingt man die studis jedoch schon durch die prüfungsordnung zur späteren veröffentlichung, entstehen eher themen die sich dem öffentlichen diskurs stellen müssen.

    1. Mit einer solchen Forderung werden Abschlussarbeiten in Kooperation mit privatwirtschaftlichen Praxispartnern faktisch ausgeschlossen. Gerade hier greift letzlich das Thema Betriebs- und Geschäftsgeheimnis hinsichtlich der Inhalte. Nur insbesondere die Praxisarbeiten mit Unternehmen etc. sind es die die Praxistauglichkeit der Hochschulausbildung unterstreichen im Gegensatz zu den theoretischen Ergüssen des Elfenbeinturms.

      Abgesehen davon ist jede wiss. Arbeit die persönliche Leistung des Studierenden. Ein Eingriff in sein Urheberrecht, wo er die Arbeit veröffentlicht ist nicht viel mehr als Enteignung und damit ein Grundrechtseingriff, der wie es scheint sooo einfach wie sich KG das vorstellt nicht möglich ist – zum Glück! OA hin oder her.

      So und nun kann der Admin wieder die Trollkeule herausholen!

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