Der Rechtsanwalt Kohl machte in der Diskussionsrunde bei Günther Jauch gestern deutlich, dass die Ehefrau Helmut Kohls keine Ansprüche auf alleinige Verfügungsberechtigung über die Kohl-Unterlagen geltend macht.
Siehe auch
http://www.kanzleikompa.de/2014/10/13/tontraegerhersteller-helmut-kohl
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (13. Oktober 2014). Neues bei Jauch zum Kohl-Vorlass. Archivalia. Abgerufen am 19. April 2026 von https://doi.org/10.58079/bh6p