Der Rechtsanwalt Kohl machte in der Diskussionsrunde bei Günther Jauch gestern deutlich, dass die Ehefrau Helmut Kohls keine Ansprüche auf alleinige Verfügungsberechtigung über die Kohl-Unterlagen geltend macht.
Siehe auch
http://www.kanzleikompa.de/2014/10/13/tontraegerhersteller-helmut-kohl