Broschüre für Museen und Archive erläutert häufige Rechtsfragen zur Digitalisierung – aber nur miserabel

http://irights.info/artikel/broschuere-fuer-museen-und-archive-erlaeutert-haeufige-rechtsfragen-zur-digitalisierung/24080

Schmunzelkunst hat schon einen Fehler angemerkt.

Weitere Mängel findet man leicht:

– Es gibt keinerlei Belege, abgesehen von vereinzelten Internetlinks, noch nicht einmal ein Literaturverzeichnis.

– Die Gliederung mutet konfus an.

– Kein Gesamtüberblick zu § 53 UrhG.

– Die Darstellung ist kaum allgemeinverständlich, anschauliche Beispiele fehlen.

– S. 8 Falsch: Der Notensatz eines gemeinfreien Stücks (ohne Bearbeitung) ist nicht geschützt.

– S. 12 Die Erläuterung zu § 52b UrhG ist wertlos, da nicht gesagt wird, dass Unveröffentlichtes nicht erfasst ist. Und Archive, an die sich die Broschüre ja auch richtet, verwahren in der Regel Unveröffentlichtes.

– S. 22 Dummes und unbrauchbares Geschwurbel zur Reproduktionsfotografie.

– S. 26 Unverstä#ndlich ist, wieso der bestens eingeführte Fachausdruck Copyfraud gemieden wird.

– S. 29 wird zum postmortalen Persönlichkeitsrecht die klare Feststellung des BGH ignoriert, dass der Schutz der vermögenswerten Bestandteile 10 Jahre nach dem Tod enden.


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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