Frankreich soll ein neues Internetgesetz bekommen.
“In der vorbereitenden Kommission wurde noch ein zusätzlicher Paragraph in den Gesetzesentwurf genommen: Die Pressefreiheit gilt hier demnach in vollem Umfang nur für die „traditionelle Presse“, nicht aber für ausschließlich im Internet präsente Info-Portale (wie etwa Rue.89, Slate, Médiapart oder auch die Huff-Po). Wenn Letztere auf Terror-Seiten verlinken oder diese zitieren, können sie bestraft werden; und Journalisten dieser Portale, die für ihre Recherchen diese Seiten besuchen, können gegen Strafandrohungen nicht die Pressefreiheit geltend machen, so wie das ihren Kollegen in den Printmedien möglich ist. Bis zu sieben Jahren Gefängnis und 100 000 Euro Strafgeld sollen verhängt werden können.”
Historisches Gefängnis in Frankreich
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. Oktober 2014). Frankreich: Online-Medien ohne Pressefreiheit. Archivalia. Abgerufen am 16. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bh5x