Ende April 2012 wies ich auf die Handreichung zur Open-Access-Komponente der deutschen Allianz- und Nationallizenzen hin:
http://archiv.twoday.net/stories/97008660
(Weitere Erwähnungen hier:
http://archiv.twoday.net/stories/197330649
http://archiv.twoday.net/stories/410257771 )
Diese Handreichung ist mehrfach im Netz einsehbar, beispielsweise unter folgendem DOI:
http://dx.doi.org/10.2312/ALLIANZOA.004
Eingedenk des Bekenntnisses der DFG zu Open Access hat man bei den Verhandlungen für die National- und die Allianz-Lizenzen darauf Wert gelegt, dass bei den lizenzierten Angeboten die Möglichkeit eingeräumt werden musste, dass die autorisierten Einrichtungen ohne Zusatzkosten Artikel der ihnen angehörigen Autoren in ihr Open-Access-Repositorium (Institutional Repository = IR) aufnehmen dürfen und zwar – das ist besonders attraktiv – in vielen Fällen in der Verlagsversion. Es sind meistens aber Embargos zu beachten.
Mirjam Blümm (SUB Göttingen) hat noch 2012 in “Perspektive Bibliothek” die Möglichkeiten vorgestellt:
http://dx.doi.org/10.11588/pb.2012.2.9457
Auch auf dem Bibliothekartag in Hamburg 2012 war dieser Aspekt Thema. Im Netz sind die Folien von Christine Hillenkötter, ebenfalls aus Göttingen:
Dort heißt es abschließend, die OA-Komponente sei erfolgreich.
Die Druckfassung erschien 2012 in “Bibliothek, Forschung und Praxis”:
http://dx.doi.org/10.1515/bfp-2012-0039 bzw.
http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?gs-1/10454
Obwohl ich mich einigermaßen intensiv über OA informiere, sind mir Diskussionen der OA-Community über den deutschen Weg und die von Hillenkötter (nicht aber Blümml) genannten internationalen Parallelen nicht erinnerlich. Dabei sind Vereinbarungen, die Vorteile gegenüber den an sich (insbesondere nach der SHERPA/ROMEO List) eingeräumten Selbstarchivierungsrechten bieten, ein wichtiges Werkzeug für besseren grünen Open Access. Das betrifft vor allem das nicht nur für Geisteswissenschaftler wichtige Formatproblem, wenn die Verlagsfassung verwendet werden darf. Den Ansatz, für Open Access bei Lizenzverhandlungen möglichst viel herauszuholen, finde ich grundsätzlich richtig. Er sollte weiterverfolgt werden.
Aber das beste Werkzeug ist wertlos, wenn es so gut wie nicht genutzt wird.
Schauen wir also zwei Jahre später an, welche Publikationen aufgrund der OA-Komponente frei zur Verfügung stehen. Da es eine eindeutige Empfehlung gibt, die Vermerke
“Dieser Beitrag ist mit Zustimmung des Rechteinhabers aufgrund einer (DFG-geförderten) Allianz- bzw. Nationallizenz frei zugänglich.”
“This publication is with permission of the rights owner freely accessible due to an Alliance licence and a national licence (funded by the DFG, German Research Foundation) respectively.”
beizufügen, kann sich eine Erfolgskontrolle darauf beschränken, nach diesem Text zu recherchieren – in allgemeinen und Repositoriums-Suchmaschinen. Ich halte es für eher unwahrscheinlich, dass allzuviele Autoren oder IR-Manager unter Berufung auf die OA-Komponente selbstarchivieren, ohne dies wie empfohlen kenntlich zu machen.
Leichter gesagt als getan, denn gerade die IR-Suchmaschinen sind meist hundsmiserabel.
Zunächst ein Blick on Google Scholar:
Bis auf einen Beitrag ÜBER die Komponente und zwei Dokumenten der DB Thüringen gibt es von den ca. 31 Treffern nur Publikationen vom Institut für deutsche Sprache (IDS). Die Suche nach der englischen Fassung erbringt nur die zwei Dokumente aus Thüringen in Google Scholar.
Wie sieht es in der Google-Websuche aus? Von den 90 Treffern
beziehen sich etliche auf das IDS, vielleicht die meisten aber auf den Kasseler Hochschulschriftenserver KOBRA (die Dubletten – siehe etwa Suche nach Namibia – habe ich nicht weggestrichen.) Weiter vertreten Sachsens Qucosa, Thüringen (wie gehabt). Abgeschlagen SSOAR mit 3 und Econstor sowie Wildenau mit einem Dokument (wobei letzteres aus Econstor stammt).
BING hat insgesamt nur 13 Treffer zu
http://www.bing.com/search?q=%22mit+Zustimmung+des+Rechteinhabers+aufgrund+einer%22
3 davon handeln über die OA-Komponente. Vertreten sind DB Thüringen, IDS, KOBRA, Qucosa. Hinzu kommen zwei Trefferlisten aus Sciencegate, die auf Qucosa-Dokumente zurückgehen.
Metager hat mit Phrasensuche 15 Treffer, davon 4 über die OA-Komponente, darunter ein in Google nicht erfasster Mailinglistenbeitrag von mir. Vertreten sind die gleichen Repositorien wie in BING, wobei http://waesearch.kobv.de auf Econstore zurückgehen dürfte.
Auch der Sieger meines letzten Metasuchmaschinentests ( http://archiv.twoday.net/stories/714908537 ) http://info.com bot kein neues Material, ebensowenig einige andere Metasuchmaschinen.
Etwas anders sieht es bei BASE aus:
271 Qucosa
13 DB Thüringen
6 Econstor (die 3 von Leibniz-Open gehören ebenfalls dazu)
Also 290 Dokumente, vorausgesetzt die drei Quellen überschneiden sich nicht.
KOBRA fehlt, da die dortigen “Bemerkungen” offenbar nicht zu von BASE eingesammelten Metadaten gehören.
Die OAN-Volltextsuche ist wertlos, da sie keine Phrasensuche unterstützt:
Über 500 Treffer bei der Suche nach
Rechteinhabers
durchzusehen, habe ich mir erspart. Eine Suchanleitung habe ich nicht gefunden, die Suchergebnisse werden anscheinend nicht mit UND standardmäßig verknüpft.
Suche mit +rechteinhabers +nationallizenz findet nur ein einziges einschlägiges Dokument (in SSOAR).
Gehen wir nun die einzelnen lokalen Volltextsuchen der ermittelten IRs durch. Begonnen habe ich immer mit “mit Zustimmung des Rechteinhabers aufgrund einer”.
In Kassels IR (DSpace) finde ich mit Google eine zweistellige Anzahl von Beiträgen:
Die lokale Volltext-Suche (die ich auf Anhieb gar nicht fand) versagt völlig. Das entsprechende Feld ist offensichtlich nicht suchbar; bei der Suche nach Rechteinhabers wurden keine relevanten Treffer gefunden.
Bei Qucosa werden (wie in Base) 271 Einträge gefunden, die aber alle auf die TU Dresden entfallen. Bei den anderen sieben Hochschulen bzw. wissenschaftlichen Einrichtungen Fehlanzeige.
http://www.db-thueringen.de findet 20 Dokumente (BASE: 13), die allesamt aus der TU Ilmenau stammen.
Das IDS erfasst die entsprechende Bemerkung weder in seiner Suche noch liefert es diesen Teil der Metadaten an BASE (wo die Dokumente von LeibnizOpen geliefert werden.)
Bei Econstor führt die Suche ebenfalls nicht zum Ziel.
Bei SSOAR (Google findet 6 einschlägige Dokumente) denkt man zunächst, dass der Vermerk nur in den PDFs hinterlegt ist, die von der Suche offenbar nicht erfasst werden. Aber das trifft nicht zu, der Vermerk erscheint nicht in den suchbaren Metadaten, obwohl er Teil der Metadaten z.B. von
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-369004
ist.
Fazit:
Open Access braucht Transparenz und insbesondere transparente Erfolgskontrollen. Es ist ein Unding, dass es keine öffentliche Abfrage gibt, die zuverlässig die Anzahl der mit dem Vermerk eingestellten Dokumente (samt Links zu diesen) liefert, aufschlüsselbar nach Institution, Jahr, Lizenzgeber usw.
Es ist ebenfalls ein Unding, dass von den sechs bisher geprüften Volltextsuchen der Repositorien nur zwei Ergebnisse lieferten.
Setzt man sowohl den KOBRA- als auch den IDS-Bestand großzügig mit jeweils 100 Dokumenten an, kommt man mit den anderen Daten auf etwas mehr als 500 Eprints. Das ist aus meiner Sicht angesichts des möglichen Bestands erbärmlich wenig, bedenkt man, dass von den vielen Hochschulen und autorisierten Institutionen in Deutschland bisher nur die TU Dresden, die TU Ilmenau, die Uni Kassel sowie das IDS das Werkzeug der OA-Komponente in ihren IRs genutzt haben (SSOAR und Econstor sind keine IRs, sondern disziplinäre Repositorien).
Diese Schlussfolgerungen beziehen sich NUR auf die deutsche Formulierung. Es ist ärgerlich, dass man nach der deutschen und der englischen Formulierung parallel suchen muss, weil sich die IR je nach Gutdünken dafür entschieden haben, nur deutsch, nur englisch oder alle beiden Versionen in ihre Metadaten einzutragen.
Eine massive Erweiterung des Bestands liefert aber auch die Suche nach der englischen Fassung nicht.
In SSRN gibt es 9 Papers des Max Planck Institute for Comparative and International Private Law.
Dagegen übertrumpft das bislang schmerzlich vermisste Göttingen (wir erinnern uns an die beiden eingangs erwähnten Propagatorinnen der OA-Komponente) mit 283 Aufsätzen knapp die fleißige TU Dresden.
In BASE sind diese Beiträge aber nicht über den Vermerk auffindbar!
Schätzungsweise über zwei Drittel des Gesamtaufkommens entfallen auf die Uni Göttingen und die TU Dresden.
Die unerträgliche Trägheit der Masse der deutschen Hochschulbibliotheken, die anscheinend keinen einzigen Beitrag aufgrund der OA-Komponente in ihr IR eingestellt haben, ist nur ein weiteres Beispiel für das, was ich seit Jahren als die “Open Access-Heuchelei der Bibliotheken” geißele:
http://archiv.twoday.net/stories/573860379
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (23. Oktober 2014). Die Open-Access-Komponente der Allianz- und Nationallizenzen in Deutschland: ein Flop. Archivalia. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bh4k
Meine Antwort auf Mittermaier http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg54165.html
ein Flop? Die Feststellung, dass eine Überprüfung momentan für Außenstehende nicht ohne weiteres möglich ist, ist vermutlich richtig. Dass die OA-Komponente ein Flop sei, dafür wäre meines Erachtens ein genaueres Hinschauen notwendig. Beispielsweise haben wir in SSOAR 32 Volltexte verfügbar gemacht. Das entspricht einem Anteil von ca. 10% der geprüften Publikationen.
Wann könnten wir davon sprechen, dass es ein Erfolgsmodell ist? Wann kann davon gesprochen werden, dass es ein Flop ist? Welche Gründe gibt es dafür, dass die in den Lizenzen verbrieften OA-Rechte womöglich nicht von allen Lizenznehmern hinreichend wahrgenommen werden? Wie könnte dieses Modell weiterentwickelt werden?
Meine Erfahrung war, dass die retrospektive Prüfung der Rechte einen vergleichsweisen hohen Aufwand darstellt. Da muss eine Bibliothek erstmal personell in der Lage sein und auch gut mit den Forscherinnen und deren Forschungsprozessen vernetzt sein.