Fordert Thomas Hoeren bezüglich des Leistungsschutzrechtes für Verleger im UrhG:
Siehe auch:
http://www.medien-internetrecht.de/2014/10/das-faktische-aus-des.html
Es bleibt abzuwarten, ob die LSR-durchsetzungswilligen Verleger, die so viel von Chancengleichheit gegenüber Google gejault haben, nun auch den von ihnen eingeschüchterten oder faktisch zur Aufgabe gezwungenen kleinen Aggregatoren die gleiche Gratiseinwilligung gewähren werden:
http://archiv.twoday.net/stories/1022220691
Ich sag es gern auch hier: Das “Unerhört” war IRONIE.