http://www.heise.de/tp/artikel/43/43174/1.html
“Wie erst jetzt bekannt wurde, durchsuchten von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden beauftragte Ermittler letzte Woche sechs Wohn- und Geschäftsräume in vier Bundesländern, die sie mit den Betreibern des von der Filmindustrie nicht lizenzierten Streamingportals http://Kinox.to in Verbindung bringen. […]
Der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke hält es für möglich, “dass die Staatsanwaltschaft schon bald Zugriff auf die jeweiligen Server haben wird” und verweist auf eine Warnung des Portals http://Tarnkappe.info, wo man befürchtet, dass die Dienste gegenwärtig oder in naher Zukunft “als Honeypot betrieben werden”, um IP-Adressen und andere Nutzerdaten zu sammeln.
Ein solches Szenario wäre dem Rechtsanwalt Christian Solmecke nach zwar “theoretisch denkbar”, aber “aus Sicht der anwaltlichen Praxis eher ungewöhnlich”. Streaming-Nutzer haben seiner Meinung nach “keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist”. ”
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Klaus Graf (26. Oktober 2014). Nach Streaming-Razzia: Werden Honigtöpfe bei Filehostern aufgestellt? Archivalia. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bh3q