“Leider hat sich das AG Regensburg dazu entschlossen, das Schadensersatzverfahren nach § 149 ZPO wegen des Verdachts einer Straftat auszusetzen.”
“Leider hat sich das AG Regensburg dazu entschlossen, das Schadensersatzverfahren nach § 149 ZPO wegen des Verdachts einer Straftat auszusetzen.”
Die Strafbewehrte ist eine betrügerische, die zuerst zur Kasse bittet und dannn nach Fehlern sucht.