Über die archivischen Probleme mit dem Rückgabeanspruch von Alteigentümern beweglicher Kulturgüter (mehr dazu) berichtet Birgit Richter (Zur Rückübereignung von Archivalien aus Rittergutsbeständen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz in Sachsen, in: Archive und Herrschaft. Referate des 72. Deutschen Archivtags 2001 in Cottbus, Siegburg 2002, S. 211-221). Da die Archivalien in der DDR-Zeit provenienzgerecht mit in Staatseigentum befindlichem Schriftgut der Patrimonialgerichte vermischt wurde, bedeutet das Identifizieren der enteigneten Archivalien einen hohen Aufwand. Zu wenig werden in dem sehr allgemein gehaltenen Erfahrungsbericht die Gefahren für das Archivgut bei Rückgabe gewürdigt, kein Gedanke wird an die mögliche Nutzung des Denkmalschutzgesetzes oder Kulturgutliste verschwendet. Jedes neue Bundesland wurstelt allein vor sich hin: Leider ist unter den Archivaren noch kein länderübergreifender Dialog dazu zustande gekommen (S. 221). [aus Netbib 3.1.2003]
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Klaus Graf (11. Februar 2003). Rückübereignung von Rittergutsbeständen. Archivalia. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c2t5