In der heutigen FAZ (“Hohe Kosten durch digitale Archivierung” S. 19) geht es um die Herausforderung bei der Anpassung der Unternehmens-EDV an die digitale Buchhaltung. Steuerlich relevante Daten müssen bis zu zehn Jahre in maschinell auswertbarer Form gespeichert werden. Heranzuziehen ist auch das Urteil des BFH vom 19.8.2002, wonach Unternehmen für die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrung eine Rückstellung im Jahresabschluss bilden müssen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. März 2003). Aufbewahrungspflicht der Wirtschaftsunternehmen. Archivalia. Abgerufen am 13. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/c2r8