Bürger können in deutschen Behörden keine Akten einsehen. Noch immer herrscht das Amtsgeheimnis vor dem Öffentlichkeitsprinzip. Derzeit beraten allein in Europa noch Luxemburg, Kroatien, Weißrussland und Jugoslawien über Informationsfreiheitsgesetze. In Deutschland hingegen wird die Verabschiedung seit fünf Jahren immer wieder verschoben. Zuletzt scheiterte der Bundesentwurf im Sommer 2002 am Widerstand einiger Ministerien sowie der Wirtschaft, die um die Preisgabe von Forschungs- und Betriebsgeheimnissen bangte, schreibt Telepolis. Mehr dazu auch hier.
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Klaus Graf (5. Juni 2003). Immer noch kein Informationsfreiheitsgesetz. Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c2lt