Monetäre Bewertung von Archivgut

Im Forum Bewertung fragt Juliane Mikoletzky (Technische Universität Wien): Monetäre Bewertung von Archivgut  
In Österreich werden die Universitäten ab 1.1.2004 aus dem staatlichen Bereich ausgegliedert und zu eigenen “juristischen Personen öffentlichen Rechts”. Der gesamte Akten- und sonstige Sammlungsbestand der Universitätsarchive (soweit solche bestehen) geht dabei in das Eigentum der Universitäten über und ist im Rahmen der Erstellung einer Eröffnungsbilanz auch nach seinem monetären Wert anzusetzen. Erfahrungen damit gibt es in Österreich noch kaum – gibt es dazu vielleicht
in Deutschland oder sonstwo Modelle, Überlegungen und/oder Erfahrungen?

Kulturgut in Archiven, Bibliotheken und Museen sollte grundsätzlich nicht bewertet werden, da eine solche Bewertung der erste Schritt zur Veräußerung sein kann. Eine solche Bewertung kann auch nur rein fiktiven Charakter haben. Archivgut ist als res extra commercium zu sehen, das nicht zu Marktpreisen angeboten wird.
Zu beachten ist auf jeden Fall die Kritik an der Neuen Verwaltungssteuerung in Hessen, die eine finanzielle Bewertung von Museumsobjekten vorsieht (Nachweise in Netbib hier und hier).


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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