Da die Gemeinsamkeiten zwischen den staatlichen Archivverwaltungen Baden-Württembergs und Sachsens allgemein bekannt sein dürften, möchte ich auf die vorgesehene Einrichtung eines Landesarchives Sachsen verweisen.
Ein kürzlich erstelltes Leitbild für diese Einrichtung, zu finden im Sächsischen Archivblatt 1/2003, entbehrt nicht gewisser unfreiwilliger Komik.
Die auch gemäß Sächsischem Archivgesetz seit längerem vorsehene Einrichtung einer Landesarchivdirektion soll nun im Zuge der Umstrukturierung der Staatsarchive zu einem “Sächsischen Landesarchiv” unter Beibehaltung der Archivstandorte als dessen Bestandteile vollzogen werden. Eine Entfernung des bürokratischen Wasserkopfes in Gestalt des beim Innenministerium angesiedelten Referates 44 Archivwesen ist dabei nicht zu erwarten. Lediglich wird dieses Referat, das bis dato interimistisch (und wohl hauptsächlich) die Aufgaben einer Landesarchivdirektion wahrnimmt, als Leitungsebene in das Landesarchiv hinüberwechseln. Diese zentralistischen Strukturen, die unter baden-württembergischer Leitung nach baden-württembergischem Muster aufgebaut worden sind, werden von den Leitern der Staatsarchive Sachsens nicht in Frage gestellt. Weil die Ansiedlung der oberen Leitungsebene der sächsischen Archivverwaltung als Bestandteil eines Ministeriums auch zu einer nicht gerade förderlichen ministerialbehördlichen Gewichtigkeit geführt hat, könnte deren Eingliederung in das Landesarchiv eine durchaus positive Wirkung haben.
Für die Realisierung der strukturellen Veränderungen wurde noch kein Termin benannt. Erfahrungsgemäß könnte dies noch etwas länger dauern.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
archiv19 (5. Juli 2003). Einrichtung eines Landesarchives in Sachsen. Archivalia. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c2jw