Dieter Heckmann, Möglichkeiten und Voraussetzungen der Datierung deutschsprachiger Texte mit Hilfe von Konsonantenhäufungen, in: Preußenland 34 (1996) S. 44-47 (online) denkt daran, insbesondere die “Erscheinungsformen des Doppel-n im Anlaut nach Vokal sowie im Auslaut” zur Datierung von Schriftstücken zu verwenden. Auch wenn die Miszelle keine sichere Perspektive aufzeigen kann, erscheint die Anregung bedenkenswert. Fraglich ist, ob nicht nur ein regionaler Terminus post quem bei erfolgreichem Einsatz gewonnen werden würde, da Heckmann (Geheimes Staatsarchiv Berlin) nur das Aufkommen des Kanzleibrauchs beachtet. Was das Verschwinden betrifft, so kann ich die Beobachtung beisteuern, daß ein Stuttgarter Prosa-Pasquill von 1629, das in absichtlich ungelenker Sprache verfaßt ist, Konsonantenverdopplungen in groteskem Ausmaß aufweist – sicher um “Volkes Stimme” zu fingieren (K. Graf, Gmünder Chroniken im 16. Jahrhundert, 1984, S. 98f.). Die in den Kanzleien im 15. Jahrhundert aufkommende Konsonantenverdopplung wurde seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts von diesen zunehmend vermieden, blieb jedoch offenbar ein Kennzeichen für die schreibfähigen Mitglieder der Mittel- und Unterschicht. Wer solche Konsantenhäufungen, die somit als “Soziographie” gelten können, bei der Textwiedergabe unterdrückt, wie dies ja die leider immer noch praktizierten alten Richtlinien von Johannes Schultze (im Gegensatz zu den AHF-Empfehlungen zur Edition frühneuzeitlicher Texte) vorsehen, beraubt die Texte einer historischen Aussagemöglichkeit und verhindert Studien, mit denen die Anregung Heckmanns (siehe auch seinen Entwurf eines Editionsleitfadens für deutschsprache Quellen) getestet werden könnte.
Hinweis: Eine kleine Literaturliste zu Editionsrichtlinien bietet das Weinsberg-Projekt.
[Links aktualisiert 2012, der erste 2024]
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Klaus Graf (1. August 2003). Konsonantenhäufungen und Edition. Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c2iw