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Kein Kulturgutschutz für Archivalien?

Archiv.net der Firma Augias, bekanntlich eng mit dem adelsfreundlichen Landschaftsverband Westfalen verbandelt, bewirbt auf seiner Startseite ausführlich die Potsdamer Antrittsvorlesung von Norbert Reimann (Kulturschutz und Hegemonie. Die Bemühungen der staatlichen Archive um ein Archivalienschutzgesetz in Deutschland 1921 bis 1972), die als PDF nachlesbar ist.
Reimann versucht den Gedanken der staatlichen Aufsicht über Privatarchive, also den Denkmalschutzgedanken, als Hegemonieanspruch der Staatsarchive und nationalsozialistisches Erbe zu diskreditieren. Sein tendenziöser Beitrag, den ich voll und ganz ablehne, verdiente eine ausführlichere Widerlegung.
Reimann setzt sich nicht mit der Regelung des rheinland-pfälzischen Archivgesetzes auseinander, die denkmalschutzrechtlich begründete Befugnisse des Landeshauptarchivs vorsieht.
In Nordrhein-Westfalen ist privates Archivgut vom Denkmalschutzgesetz ausgenommen, und das Kulturgutschutzgesetz des Bundes hindert den Eigentümer nicht an einer Zerstreuung durch Verkauf im Inland. Wenn also ein westfälischer Landadeliger sein Archiv verfeuern will, so kann ihn daran von Rechts wegen niemand hindern. Die erfolgreiche Zusammenarbeit des Landschaftsverbands mit dem Adel in Westfalen soll nicht geleugnet werden, aber wenn man auch die Adelsbibliotheken in den Blick nimmt, so muss man von dem gravierenden Verlust von Geschichtsquellen ausgehen.
Die Archivalienschutzgesetzgebung bezweckte auch die Zugänglichkeit privater Archivalien zu verbessern, die oft sehr zu wünschen übrig lässt.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (4. August 2003). Kein Kulturgutschutz für Archivalien? Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c2iu


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Kein Kulturgutschutz für Archivalien?“

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