Das 2003 erschienene “Sonderheft Datenschutz, Personenstandsrecht, Archivrecht, November 2002” der “Pfälzisch-Rheinischen Familienkunde” dokumentiert die Kaiserslauterner Arbeitstagung vom 9.11.2002 sowie einen Schriftwechsel mit dem Innenministerium Rheinland-Pfalz. Nach einer kurzen Einführung von Bernhard Ullrich (S. 2) beleuchtet der Vorsitzende des Vereins Werner Esser “Möglichkeiten und Restriktionen der Familienforschung durch Datenschutzgesetz und Personenstandsrecht in Rheinland-Pfalz” (S. 3-11). Größte Hürde ist nach wie vor § 61 Personenstandsgesetz, das ein rechtliches Interesse für die Durchsicht der Personenstandsbücher verlangt. Jost Hausmann, Möglichkeiten und Restriktionen der Familienforschung durch das Archivrecht in staatlichen und kommunalen Archiven in Rheinland-Pfalz (S. 12-17) stellt vor allem das Archivgesetz des Landes vor. Jost Reinicke, Rechtslage und Handhabungsweise der Familienforschung in Nordrhein-Westfalen (S. 18-24) unterrichtet über das Brühler Personenstandsarchiv, das gute Bedingungen für die Genealogen bietet, auch wenn natürlich auch hier das Personenstandsgesetz für die Zeit nach 1875 die Einsichtnahme meist verhindert. Gabriele Stüber, Zur rechtlichen Grundlage der Familienforschung in kirchlichen Archiven vor allem in der Pfalz (S. 25-32) informiert über die Praxis in dem von ihr geleiteten Zentralarchiv der ev. Kirche der Pfalz in Speyer, das ebenfalls das Grenzjahr 1876 in den Vordergrund stellt. Eine Zusammenfassung der Diskussion (S. 33-36) sowie der erwähnte faksimilierte Schriftwechsel mit einer sehr restriktiven Antwort des Innenministeriums vom 13.2.2003 (S. 37-41) schließen das Heft ab.
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Klaus Graf (8. August 2003). Hindernisse für Familienforscher. Archivalia. Abgerufen am 10. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c2ir