Aus der Schwäbischen Heimat 2003/3
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Zur Sache: Standorte der Staatsarchive im Land bitte nicht verändern! (von Martin Blümcke)
Zurzeit gerät in unserem Land vieles ins Wanken, was man für gesichert, für verlässlich gehalten hat. Unter dem Namen ” Verwaltungsreform” versucht Ministerpräsident Erwin Teufel, bei den 340 Ämtern und Landesbehörden bis zum Jahr 2010 die Sach- und Personalkosten um 20% zu senken. Dieser Vorgang ist nicht nur mit Stellenstreichungen verbunden, sondern auch mit Kompetenzverlagerungen in Richtung Landratsämter und Regierungspräsidien, um den gewünschten Effekt zu erreichen. Bis auf die Polizei trifft dieses Vorhaben alle Landesbehörden, sei es die Forstverwaltung, das Landesvermessungsamt, das Landesamt für Flurneuordnung oder das Landesdenkmalamt, das wohl seine zentralen Aufgaben gerade noch als Referat im Wirtschaftsministerium wahrnehmen kann, seine denkmalpflegerische Ziele in der Fläche aber innerhalb der vier Regierungspräsidien verfolgen muss.
Dabei übersieht man beinahe, dass es auch im Archivwesen neben den kommunalen Einrichtungen, eben denen der Gemeinden, Städte und Kreise, eine staatliche Archivverwaltung gibt. Diese gliedert sich laut Landesarchivgesetz vom 27. Juli 1987 in die Landesarchivdirektion (LAD) Baden-Württemberg und in die Staatsarchive. Die LAD ist zuständig für Grundsatzfragen, für die Landes- und Kreisbeschreibung und für die Ausbildung. Die Staatsarchive erfüllen alle anderen Aufgaben der Archivverwaltung, insbesondere verwahren, erhalten und erschließen sie das überlieferte Archivgut und alle Unterlagen, die von den Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen des Landes übernommen werden und bleibenden Wert haben.
Es gibt sechs solcher Staatsarchive im Land, wobei das Hauptstaatsarchiv in Stuttgart das württembergische Traditionsarchiv bis 1945 ist und seit der Gründung des Bundeslandes Baden-Württemberg alles Bewahrenswerte der Ministerien und Landesbehörden aufnimmt. In Karlsruhe ist das Generallandesarchiv das badische Pendant, seit 1952 zuständig für den Regierungsbezirk Karlsruhe. Wie Freiburg für den dortigen Bezirk. In Sigmaringen befindet sich das historische Gedächtnis für den Tübinger Bezirk, wobei aber auch das Archiv der Fürsten Hohenzollern-Sigmaringen als Depositum zu erwähnen ist. Für den Stuttgarter Bezirk ist Ludwigsburg zuständig, dessen Staatsarchiv mit der Außenstelle Neuenstein, mit dem Hohenlohe-Zentralarchiv, einen kostbaren Schatz besitzt. Ein Solitär ist das Staatsarchiv Wertheim, das die schriftliche Hinterlassenschaft der Fürsten Wertheim-Löwenstein sowie der Stadt Wertheim und des MainTauber-Kreises bewahrt. Alles in allem macht das Archivgut, aus den Regalen auf die Straße gestellt, eine Länge von 122 km aus. Spitzenreiter ist Ludwigsburg mit 36,3 km, Schlusslicht Wertheim mit fünf Kilometern.
Aus dem Staatsministerium kam da ein Brief an die LAD, sie solle doch bitte auch bis 2010 für 20% Personalreduzierung sorgen, bei 203 Stellen also 40 erübrigen. In einem ersten Gedankengang wurde daraufhin erwogen, ein Landesarchiveinzurichten und die Staatsarchive Freiburg und Sigmaringen zu schließen. Danach wurde an den Ministerpräsidenten der Alternativvorschlag herangetragen, alle Einrichtungen an Ort und Stelle zu erhalten und sie den Regierungspräsidien zuzuordnen. Das beinhaltet jedoch die Auflösung der LAD.
Dass die Schließung einiger Staatsarchive nicht in Frage kommt, ist mittlerweile im zuständigen Wissenschaftsministerium allgemeine Ansicht, denn die Archive sind in ihrer jeweiligen Region geachtete Größen und der Benutzer schätzt es, nicht durch das halbe Land fahren zu müssen. Zudem ist der Prinzenbau in Sigmaringen vor gar nicht so langer Zeit für mehr als 20 Mio. Mark für seine Archivnutzung umgebaut worden.
Da der Alternativvorschlag angeblich nicht zu den auferlegten Einsparungen führen wird, befürworten LAD und Wissenschaftsministerium ein Einheitsmodell, ein Landesarchiv, das in Sachsen und Sachsen-Anhalt bereits Wirklichkeit ist und in Nordrhein-Westfalen zum Jahreswechsel werden soll. Bei dieser zentralen Lösung sind die Auflagen zu erfüllen, die Standorte als Schaufenster nach außen für Bürger, Forscher und Behörden beizubehalten. Intern müssen dann Lösungen gefunden werden, denn nicht mehr jedes Archiv kann dann alles leisten, z.B. in der Bildungsarbeit mit Vorträgen, Führungen und Ausstellungen.
Wie auch immer: Es bleibt zu hoffen, dass im September die Fraktionen der Koalition und der Lenkungsausschuss nicht nach irgendeinem Prinzip entscheiden, sondern nach der Vernunft, soweit eine solche noch bei dem unerbittlichen Sparenmüssen vorhanden ist. Am Bestand jedenfalls der sechs Archivstandorte mit ihren historischen Bezügen in den jeweiligen Landschaften, an der Bürgernähe und an der Dienstleistung nach außen sollte niemand rütteln. Der Schaden, den die Verwaltungsreform überall anrichtet, ist schon erkennbar groß genug.
(August 2003)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (3. September 2003). Baden-Württemberg: Staatsarchive in Gefahr? Archivalia. Abgerufen am 12. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c2hs