Hubertus Kohle plädiert für die Nutzung des Zitatrechts und sieht Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen nicht als geschützt an.
http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2014/10/19/what-an-ugly-mess-to-hell-with-it
“Ich werde immer wieder gefragt, wie es um die Rechteklärung von Kunstreproduktionen im Internet bestellt ist. Meine erste Antwort darauf: rechtlich gibt es keinen Unterschied zum Druck. Dass manche Museen trotzdem mehr Geld dafür verlangen, steht auf einem anderen Blatt. Ich komme darauf zurück.
Aber da ich in dem Feld kein Spezialist bin, verweise ich eigentlich lieber auf diejenigen, die sich hier entschieden besser auskennen. Dazu gehört z.B. Klaus Graf, dessen einführender Beitrag hier schon mal wesentliche Dinge klärt. Und auch folgendes Buch empfehle ich gerne, auf das ich ebenfalls erst durch eine Rezension (zu einem anderen Buch) von Graf aufmerksam geworden bin: Susan Bielstein, Permissions. A Survival Guide. Blunt Talk about Intellectual Property (University of Chicago Press 2006). Zwar ist es eher auf amerikanische Verhältnisse zugeschnitten (und adressiert das Internet nur am Rande), aber trotzdem lehrreich und im übrigen mit einer solchen Verve und Spritzigkeit geschrieben, dass die etwas dröge Materie richtiggehend spannend wird. Der Titel meines Blogbeitrages ist übrigens diesem Buch entnommen (S. 49). Er kennzeichnet die Genervtheit einer Autorin, die bei der University of Chicago Press für eben diese Rechteklärung zuständig ist. Genervtheit über eine Situation, die erstens kompliziert und von dem Geldeintreibewillen unterschiedlichster Agenten geprägt ist, die aber vor allem so unübersichtlich ist, dass sie insgesamt prohibitiv wirkt.”
Zuletzt habe ich mich zum Thema, von Kohle offenbar unbemerkt, in meinem Beitrag zum Posten von Handschriftenscans geäußert:
http://redaktionsblog.hypotheses.org/2417
Wichtig ist der Hinweis auf den Aufsatz des Juristen Grischka Petri:
http://www.jcms-journal.com/article/view/jcms.1021217
Siehe auch hier:
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. November 2014). Survival Guide Bildrechte. Archivalia. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bh20
http://redaktionsblog.hypotheses.org/2417 Der Beitrag im hypotheses-Redaktionsblog ist weiterführend, die drei Forderungen am Schluss sind beachtenswert. Was ich persönlich bis heute nicht verstehe, ist, warum man Handschriften und alte Drucke aus öffentlichem Eigentum mit einem Bildschutz bewehrt. Wozu? Ein Widerspruch in sich: teure Digitalisierung, aber Veröffentlichung unbrauchbar, sowohl für Forschung als auch für Klopapier.