Die Bestände der Archive sind nur sehr eingeschränkt
nutzbar. Bestandserhaltungs- und Erschließungsarbeiten
sind nach der derzeitigen Archivkonzeption nicht finanzier-
bar.
Neuzugang und Bestand an Archivgut müssen deutlich re-
duziert und die Art der Archivierung modernisiert werden.
Archivgesetz und Archivkonzeption der Staatsregierung be-
dürfen einer entsprechend grundlegenden Überarbeitung.
……
2.1.1 Die Bestände sind deutlich zu reduzieren. Die Archivierungswürdigkeit vorhan-
dener Bestände ist zu prüfen. Unterlagen, denen nach heutiger archivarischer Einschätzung kein bleibender Wert im Sinne des Archivgesetzes mehr zukommt, sollten vernichtet werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen – wie sie beispielsweise bereits in Bay-
ern oder Baden-Württemberg bestehen – sollten durch eine entsprechende Änderung
des Archivgesetzes geschaffen werden.
……
2.1.3 Das geltende Archivgesetz schreibt die Archivierung von stofflichen Originalen
ausnahmslos vor. Damit sind erhebliche Folgekosten für Bestandspflege und -erhaltung
verbunden. Im Sächsischen Archivgesetz (SächsArchivG) müssen deshalb die Voraus-
setzungen dafür geschaffen werden, dass archivierungswürdige Informationen – wenn
es nicht aus besonderen, im Einzelfall zu dokumentierenden Gründen auf die Bewah-
rung des stofflichen Originals ankommt – auch in anderer Weise gespeichert werden
können und dann im archivischen Sinne als Originale anzusehen sind, während die
ursprünglichen stofflichen Originalunterlagen auszusondern und zu vernichten wären.
Derartige Regelungen finden sich bereits in den Archivgesetzen anderer Länder (Bay-
ern, Saarland, Schleswig-Holstein).
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Kompletter Bericht zur Archivverwaltung
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
archiv19 (9. Oktober 2003). Prüfbericht des Sächs. Rechnungshofes zur Archivverwaltung. Archivalia. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/c2fz
Digitale Erhaltung teurer Dazu auch die Stellungnahme von Wolfgang Hesse
http://photo.dresden.de/ger/photo/01/03/03/c_969.html?part=c&background=bg_inhalt_photo_00.gif
Bei der SEPIA-Abschlusskonferenz in Helsinki hatte Franziska Frey (Rochester Institute of Technology, College of Imaging Art und Sciences, Rochester NY) Untersuchungen vorgestellt, nach denen die Kosten für die Langzeitarchivierung digitaler Bilddaten etwa dreimal so hoch sind wie die für konventionelle Photographien. Dies ergibt sich aus dem enormen Aufwand an Maschinen, Software und Personal der für das kontinuierliche Umkopieren der veraltenden Programme auf instabilen Trägern getrieben werden muß.