Auch in der größten Vergrößerungsstufe ist nicht sicher zu erkennen, welche Buchstaben unter dem fest montierten Wasserzeichen liegen!
Siehe auch
?s=copyfraud
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. November 2014). Ein solches Wasserzeichen ist einfach nur kriminell. Archivalia. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bh1z
Interessant… Insbesondere insofern, als dass das auf unserer Webseite nicht so schlimm ist oO
Siehe z.B.: http://www.nla.niedersachsen.de/bestaende_und_benutzung/aus_den_magazinen_landesarchivs/aus-den-magazinen-des-landesarchivs-november-2014-120626.html
Da hat’s überhaupt kein Wasserzeichen. Auch bei Reproduktionen bzw. Scans machen wir sowas nicht – das scheint tatsächlich nur beim Kulturerbe-Portal so zu sein.
Sehr schade das ganze, zumal andere Archive zmd . Teile ihrer Digitalisate ja durchaus unter CC in’s Netz stellen (habe ich neulich gesehen, finde es leider nicht wieder)
LA BW ?p=3368
Siehe auch ?p=3077
Prioritätensetzung “Kriminell” und “Sachbeschädigung” sind natürlich (bewusst?) ein wenig hochgegriffen, auch den Rechnungshof dürfte das auf simpelste Weise herstellbare Wasserzeichen wohl nicht interessieren, aber das Beispiel zeigt auf schmerzhafte Weise die völlig missratene Prioritätensetzung mancher Archive:
Dem Niedersächsischen Landesarchiv ist es offenkundig von großer (größter!) Wichtigkeit, dass jeder weiß, wo das Dokument herstammt. Dafür wird auf ziemlich brutale Weise das Digitalisat entstellt, hier sogar bis zum Textverlust. Es steht sozusagen ein Metadatum unüberschaubar im Mittelpunkt, nicht aber der Inhalt.
Dem Niedersächsischen Landesarchiv bedeutet die Weiternutzbarkeit hingegen wenig. Dass jemand irgendwas mit diesem Dokument machen möchte, vielleicht um einen digitalen Text, einen Blogbeitrag o.ä. zu illustrieren, scheint dort niemandem in den Sinn gekommen zu sein.
Passt irgendwie (wenn auch mal wieder nur als Negativbeispiel) zu der gerade intensiv diskutierten Frage der Nutzerorientierung hier: http://archive20.hypotheses.org/2123
Kriminell Ich würde noch weitergehen. “Kriminell” ist doch etwas zu harmlos. Ich würde es “Raubwasserzeichen” nennen, ganz in Anlehnung an die Raubkopie! Es stellt darüberhinaus auch noch eine Sachbeschädigung (am angezeigten Digitalisat) UND eine Körperverletzung (am Auge des Betrachters) dar!
Wenn jemand davon etwas hätte oder ein materieller Schaden entstünde, aber so? Einfach nur überflüssig und zum Fenster ‘rausgeschmissenes (Steuer-)Geld. Etwas für den Rechnungshof?