Keine Lücken im Gedächtnis der Republik
VON MICHAEL FLEISCHHACKER (Die Presse) 12.11.2003
Der Umgang mit dem Aktenmaterial von Ministerien und Kabinetten gehört zu den heiklen Kapiteln der Geschichtswissenschaften. Lorenz Mikoletzky, der Generaldirektor des Staatsarchivs, erläutert im Gespräch mit der “Presse” seine Sicht.
Die Kabinettsakten von Bundeskanzler Alfons Gorbach sind bis zum heutigen Tag unauffindbar, jene des Leopold Figl befinden sich im niederösterreichischen Landesarchiv, das Material, das im Kabinett von Julius Raab anfiel, wurde teilweise vernichtet: Die Lücken im Gedächtnis der Republik resultieren aus dem Umstand, dass es bis zum Jahr 2000 keine gesetzliche Grundlage für den Umgang mit derlei Aktenmaterial gegeben hat. Erst mit dem “Bundesgesetz über die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz)” ist klar, was mit den Akten des Bundes zu passieren hat.
Die Zeitspanne dazwischen, also vor allem die Akten aus der 13jährigen Kanzlerschaft von Bruno Kreisky, aber auch Teile des Aktenbestandes der SP-Bundeskanzler Fred Sinowatz und Franz Vranitzky, werden im Kreisky-Archiv verwahrt, dessen wissenschaftlicher Leiter bis vor zwei Jahren der Historiker Oliver Rathkolb gewesen ist.
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Ebenfalls neu ist die “Flexi-Klausel”, die mit 1. Jänner 2004 für das Staatsarchiv gilt. Sie bedeutet eine Art Teilrechtsfähigkeit mit der Möglichkeit und Aufgabe, Drittmittel zu lukrieren. Ab diesem Datum wird – ähnlich wie das jetzt schon bei der Nationalbibliothek der Fall ist – die Benutzung nicht mehr kostenlos sein. Die noch nicht festgelegte Jahresgebühr wird sich aber, so Mikoletzky, in einem “moderaten Rahmen” bewegen – um die sieben Euro.
Meinung: Ob moderat oder nicht – Staatsarchive sollten kostenlos zu benutzen sein.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (18. November 2003). Österreich: Staatsarchivisches. Archivalia. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c2eg