Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Fideikommissrecht

Dieses Rechtsinstitut ist insbesondere für Adelsarchive bedeutsam. Es allein kann einen Rechtsanspruch auf Benutzung gewähren – dann nämlich, wenn dies im Sicherungsbeschluss festgelegt wurde.

Ausführlich handelt über Familienfideikommisse aus archivrechtlicher Sicht Dieter Strauch, Das Archivalieneigentum, 1998, S. 93-104.

Die baden-württembergische und die bayerische Archivverwaltung üben seit einiger Zeit ihre Befugnisse im Rahmen der Aufsicht über Fideikommisse wieder energisch aus.

Online-Quellen zum Thema sichtet das Jurawiki:
http://www.jurawiki.de/FideiKommiss

Ob bei dem Verkauf des Erbacher Schlosses und der berühmten Sammlungen an das Land Hessen (siehe http://log.netbib.de von heute) auch Archivalien betroffen sind, geht aus den Pressemeldungen nicht hervor. Hoffentlich werden die wunderbaren handschriftlichen Inventare von Graf Franz von Erbach bei den Sammlungen bleiben!


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (12. Dezember 2003). Fideikommissrecht. Archivalia. Abgerufen am 14. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/c2cd


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.