Sukzessive macht Kurt Peter Voß, Arbeitskreis Volkszahl-Register Schleswig-Holstein e.V., Transkriptionen oder Image-Scans von bisher überw. unveröffentlichten Volkszahl-Registern der Volkszählungen 1769, 1787, 1803, 1835, 1840, 1845, 1855, 1860, 1864 zugänglich. Zugriff über eine Tabelle nach Ort und Jahr. – Weiterführendes Material, darunter: Der Weg zu archivalischen Quellen … [hier: Volkszählungen]. // In: Methodisches Handbuch für Heimatforschung / hrsg. von P. Ingwersen. – Schleswig, 1954. – S. 37-40. – (Gottorfer Schriften ; 3). – Fabritius, Albert: Volkszählungslisten / von Albert Fabritius und Harald Hatt. // In: Handbuch für Ahnenforschung. – Kopenhagen, 1943. – S. 180-185.
http://www.akvz.de/ger/vz_00D.html
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IngridStrauch (30. Dezember 2003). Volkszahl-Register Schleswig-Holstein 1769-1864 online. Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c2c5
Hallo, erst einmal herzlichen Dank an das Team, das hier die Seite unterhält! Ich suche das VZ Register online und habe die Seite soeben erst gefunden, 27.12.2022, obwohl ich schon seit 2017 dran bin und wegen der VZ zwischenzeitlich auch schon im Rigsarkivet Kopenhagen und im LASH war und mir sogar von dort noch etwas bestellt habe – alles zwischen 2017 und 2o2o.
Einige Zweige im Stammbaum sind auch umhergestreift, Mädchen heiraten und verändern Namen, so bin ich bei einigen Zweigen im Niemandsland in Holstein hängen geblieben im 19. Jh und hätte mit dem Wissen um das VZ Register weiter kommen können i.V.m. Urkunden aus den Kirchenkreisen etc.
Wo finde ich den Link zum VZ Register, herzlichen Dank im voraus.
Hier sind Sie falsch.
Es ist eine grosse AuffindungInversion mit dieser Digitalizierung, lieber Klaus, aber ich kann nicht mein ururgrossvater, Christian Anthonsen, in Siegum 14. oktober 1755 geboren unmd in Munkbrarup Kirche 19. Oktober 1755 getaufft, finden. Ich have versucht und versucht ihn zu finden. Ich kann auch nicht die eigentliche Volkszählung von 1764, wo Christian neun Jahre alt ist, finden. Kannst du mir hilfen?
Die beste Grüssen
Christian Wammen
Ndr. Frihavnsgade 28
2100 Kopenhagen Oe
Leider nein.
Abmahner mal herhoeren Immer wieder liest man in letzter Zeit von Abmahnungen durch Inhaber urheberrechtlich begruendeter Rechte (z.B. Erben von Erich Kaestner, die jedes Zitat im WWW unbarmherzig verfolgen). Waere es nicht an der Zeit, auch diejenigen abzumahnen, die sich faelschlicherweise nicht bestehender Urheberrechte beruehmen und damit der Public Domain schweren Schaden zufuegen?
Zum Vertrag zwischen dem LAS und dem AK stelle ich mit Blick auf
http://www.akvz.de/dwl/VerLAS.jpg
fest, dass die archivierten Daten keinen Urheberrechten mehr unterliegen. Allenfalls koennte die Internetpraesentation als geschuetzte einfache Datenbank einen Leistungsschutz beanspruchen.
Es gibt prinzipiell KEINE Urheberrechte an Archivunterlagen, deren Autor laenger als 70 Jahre tot ist.
Es muesste zur Abwehr einer gravierenden Beeintraechtigung der Informationskultur jede falsche Beruehmung eines nicht oder nicht mehr bestehenden Urheberrechts mit schaerfstmoeglichen Mitteln geahndet werden.
Es ist ein Gemeinplatz, dass viele unbedarfte Homepagebastler durch mangelnde Kenntnis des UrhG Opfer von Abmahnhaien werden. Bei oeffentlichen Institutionen ist eine solche Unkenntnis UNENTSCHULDBAR.
Wir lassen einmal dahingestellt, ob der o.g. oeffentlichrechtliche Vertrag ueberhaupt den oeffentlichrechtlichen Vorschriften fuer solche Vertraege genuegt.
Aus einem Internetcafe in Hurghada (Red Sea) allen ARCHIVALIA-LeserInnen einen guten Rutsch! Happy New Year!