Die Generalstaatsanwaltschaft in Köln hat die Einstellungsverfügung zu den Ermittlungen wegen der Aktenvernichtung und den Datenlöschungen während des Regierungswechsels von Kohl zu Schröder bestätigt, meldet die FAZ vom 14. Februar auf Seite 1 und beeilt sich, in einem Kommentar von Rainer Blasius festzuhalten, daß es sich hier um nichts anderes als um eine schmutzige Kampagne gegen Kohl und seine Mitarbeiter gehandelt hat.
Aus archivischer Sicht erlaube ich mir die gegenteilige Bewertung: die FAZ führt eine schmutzige Kampagne gegen alle, die es nicht so einfach hinnehmen wollen, dass in den Behörden dieses Staates brisante Akten verschwinden und Datenlöschungen erheblichen Ausmasses – gegen das Bundesarchivgesetz – vorgenommen werden. Sie lässt andere Meinungen nicht zu Wort kommen (mein Leserbrief wurde nicht abgedruckt).
In ARCHIVALIA wurde das Thema ausführlich dokumentiert:
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (15. Februar 2004). Bundeslöschtage ad acta. Archivalia. Abgerufen am 11. November 2024 von https://doi.org/10.58079/c29j