In der ZEIT 9/2004 S. 4 interviewt Martin Klingst den Kölner Generalstaatsanwalt Georg Linden zum Ende der Ermittlungen in Sachen Aktenvernichtung und Datenlöschung im Kanzleramt am Ende der Ära Kohl. Auf die Frage, ob nichts fehle, sagt Linden:
Nein, am Ende mussten auch die Ermittler feststellen, dass im Herbst Datenbestände gelöscht wurden. Verschwunden bleiben auch sechs originale Aktenbände aus dem Komplex der Ölraffinerie Leuna. Ebenfalls unauffindbar sind einzelne Dokumente etwa über Rüstungs- und Flugzeuggeschäfte und den Verkauf von bundeseigenen Eisenbahnerwohnungen.
Die weiteren Nachfragen und Antworten bleiben vage. Festzuhalten bleibt: In einer ordnungsgemäß geführten Behörde – und sei es das Kanzleramt – darf dergleichen nach Recht und (Archiv-)Gesetz nicht vorkommen. Im Fall wilder Kassationen brauchen Politiker also das Strafrecht nicht zu fürchten – eine Schande!
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Klaus Graf (20. Februar 2004). Bermuda-Dreieck im Kanzleramt? Archivalia. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c295