In INETBIB schrieb Jürgen Kaestner (Landtag Hessen):
“Die Buchhändler-Vereinigung hat mit Mail vom 29.10 nicht nur über die technischen Veränderung bei der Einbindung von Coverlinks informiert. Sie hat auch die Bedingungen für die Einbindung ihrer Buchcover in den Bibliothekskatalog verändert. Reichte es vorher aus, dass man von dem Buchcover selbst einen Link auf http://www.buchhandel.de setzt, soll jetzt EXPLIZIT Werbung gemacht werden. Aus dem Handbuch http://info.buchhandel.de/files/buchhandel_de_handbuch_links.pdf
“Hinweis:
Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen.
Voraussetzung für die kostenfreie Nutzung der Cover aus dem VLB sind:
– Registrierung als Bibliothek oder Bibliotheksdienstleister unter http://www.info.buchhandel.de/registrierung
– Setzen eines Link unterhalb des eingebundenen Covers:
Möglichkeit 1
Text – Link “Jetzt kaufen bei http://buchhandel.de”
Möglichkeit 2
Logo – Link auf http://buchhandel.de.”
Da wir keine explizite Werbung in unserem Katalog machen wollen und ich die Formulierung “Jetzt kaufen…”, während ich dem Benutzer das Buch aus unserem Bestand zur Ausleihe anbiete, als absurd und dreist empfinde, werden wir in Zukunft auf die Einbindung von Buchcovern in unseren Katalog verzichten.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (6. November 2014). Buchcover im Bibliothekskatalog. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bh18