Das Standford Center for Internet and Society (CIS) hat im Namen des Internet Archive und des Prelinger Archive bei einem Bezirksgericht in Kalifornien eine Klage (PDF) gegen geltende Copyright-Gesetze eingereicht. Der Berne Convention Implementation Act (BCIA) und der Copyright Term Extension Act (CTEA) verstießen gegen das Recht auf freie Rede. In der Klage fordern die Archive, das Gericht möge feststellen, dass die Regelungen “verwaister” Urheberrechte, also jener, die noch nicht abgelaufen, aber nicht länger verfügbar sind, die Verfassung verletzten.
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In der Tat ein extrem unterschätztes praktisches Problem. Deutsches Erbrecht sieht beispielsweise vor, dass ALLE Erben (und das können angesichts der Schutzfrist – 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers – sehr viele sein) zustimmen müssen, wenn ein Urheberrecht genutzt werden soll. Aus Datenschutzgründen ist es extrem schwierig, an die Anschriften der Erben zu gelangen.
Daher ist bei der Übernahme von Nachlässen DRINGEND zu empfehlen, Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass Inhaber urheberrechtlicher Nutzungsrechte nicht mehr auffindbar sind. Wenn der Nachlassgeber nicht wünscht, dass die Nutzungsrechte sofort beim Archiv liegen, sollte in diesem Fall vereinbart werden, dass sie ggf. treuhänderisch vom Archiv wahrgenommen werden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (25. März 2004). Internetarchive klagen gegen Copyright. Archivalia. Abgerufen am 9. September 2024 von https://doi.org/10.58079/c26u