Des langen Wartens müde, haben Verbände einen eigenen Entwurf vorgelegt.
Ausführlich dazu Telepolis
http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/17110/1.html
Entwurfstext:
http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/IFGNeufassung_040402.pdf
Leider wird das Verhältnis zum Bundesarchivgesetz nicht thematisiert. Unterlagen, die in der Verwaltung nach dem IFG frei eingesehen werden dürfen, unterliegen im Bundesarchiv der allgemeinen Sperrfrist.