zum Vorgang:
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Es wäre lustig, wenn es denn nicht so skandalös wäre. Das Zisterzienserstift Zwettl verweigert der seriösen Forschung derzeit jeglichen Zugang zu den Zwettler Fragmenten, die von der unfähigen Stiftsarchivarin Ch. Ziegler fälschlicherweise dem Nibelungenlied zugewiesen wurden (wir berichteten ausführlichst).
Eberhard Nellmann, Der ‘Zwettler Erec’. Versuch einer Annäherung an die Fragmente, ZfdA 133 (2004) H. 1, S. 1-21 musste sich auf die von Ziegler publizierten Abbildungen stützen (die er, obwohl deutsches und österreichisches Urheberrecht – Zitatrecht – dies zu wiss. Zwecken eindeutig erlaubt hätte, nicht reproduziert). Klosterbibliotheken seien keine öffentlich zugänglichen Bibliotheken (mir ist freilich nicht bekannt, dass die traditionsreichen österreichischen Stiftsbibliotheken bisher Wissenschaftlern solche Schwierigkeiten gemacht haben wie nun der Abt von Zwettl, der sich von seiner Mitarbeiterin Ziegler lieber trennen sollte): In diesem Fall hütet Fafnir seinen Schatz, auch wenn es gar nicht der Hort der Nibelungen ist.
Nellmann kann aufgrund der guten Abbildungen Zieglers bestätigen, dass es sich um die Fragmente eines unbekannten Erec-Romans, der nicht mit Hartmanns Werk identisch ist, handelt. Seine durch den Vergleich mit der Vorlage Chretiens, die treu übersetzt wird, erleichterte Tranksription ergibt, dass die Zwettler Bruchstücke (13. Jahrhundert, von einem hochdeutsch schreibenden Niederdeutschen) und die Wolfenbütteler Fragmente I und II wohl einen gemeinsamen Verfasser haben.
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Links zum echten Nibelungenlied:
http://wiki.netbib.de/coma/NibelungenLied
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (12. Mai 2004). Zwettler Nibelungenposse. Archivalia. Abgerufen am 8. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c24c