YaBlo moniert horrende Archivgebühren (fürs Selberfotografieren!) des Stadtarchivs Zwickau:
http://www.yablo.de/index.php?id=35
Kommentar:
Wieso werden eigentlich wissenschaftliche Arbeitende durch solche extrem benutzerunfreundlichen Gebührenregelungen regelrecht bestraft? Da kann man es keinem Doktoranden verdenken, wenn er sich ein kostengünstig zu bewältigendes “Literaturthema” aussucht.
Es wäre schön, wenn mal jemand gegen diese Benutzungsgebühren klagen würde. Gebühren für die Erlaubnis, eigene Aufnahmen anfertigen zu dürfen, können nach den allgemein üblichen abgabenrechtlichen Grundsätzen nicht je Aufnahme erhoben werden, da der Gebühr keine Leistung des Archivs entspricht. Die Rechtswidrigkeit ist also mit den Händen zu greifen. Aber alle kuschen und zahlen …
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. Juni 2004). Horrende Archivgebühren. Archivalia. Abgerufen am 12. September 2024 von https://doi.org/10.58079/c21k