Unerfreuliches Urteil zum Fotorecht

http://rw22linux5.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20040712/001662.html

OLG Hamburg 3.3.2004 , AZ 5 U 159/03, ZUM-RD 2004, 303

Leitsatz: Der urheberrechtliche Schutz für ein Lichtbild, der nach deutschem Recht zum 31.12.1968 ausgelaufen war, kann nach § 137f Abs. 2 UrhG zum 1.7.1995 wieder aufgelebt sein, wenn er zu diesem Zeitpunkt in einem anderen Land der Europäischen Union (hier: Spanien) noch bestand.

Kommentar:
Die Fotografenlobby drückt mittels des OLG HH (siehe auch dessen “Wagner-Familienfotos”) einen völlig überzogenen Schutz von Fotografien durch, der eine reiche Public Domain nachhaltig schädigt.


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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