http://rw22linux5.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20040712/001662.html
OLG Hamburg 3.3.2004 , AZ 5 U 159/03, ZUM-RD 2004, 303
Leitsatz: Der urheberrechtliche Schutz für ein Lichtbild, der nach deutschem Recht zum 31.12.1968 ausgelaufen war, kann nach § 137f Abs. 2 UrhG zum 1.7.1995 wieder aufgelebt sein, wenn er zu diesem Zeitpunkt in einem anderen Land der Europäischen Union (hier: Spanien) noch bestand.
Kommentar:
Die Fotografenlobby drückt mittels des OLG HH (siehe auch dessen “Wagner-Familienfotos”) einen völlig überzogenen Schutz von Fotografien durch, der eine reiche Public Domain nachhaltig schädigt.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (12. Juli 2004). Unerfreuliches Urteil zum Fotorecht. Archivalia. Abgerufen am 24. März 2025 von https://doi.org/10.58079/c20s