Nachtrag Der Volltext des Beitrags Claßen unter:
http://archiv.twoday.net/stories/286186
Rechtlich und kaufmännisch sind die deutschen Archive für Verlage keine verlässlichen Partner. Genauer: Viele mir bekannten Nutzungsordnungen von Archiven sind nicht konform mit dem deutschen Urheberrecht. In den Nutzungsordnungen wird die Verwertung von Bildquellen eingeschränkt oder es finden sich gar Behauptungen, das Archiv habe Urheberrechte an Bildquellen.
Solchen Klartext liest man vom Leiter des Klartext-Verlags Ludger Claßen in: Archive im gesellschaftlichen Reformprozess, 2004 , S. 371 (Inhalt: http://archiv.twoday.net/stories/283632). Leider ist der Diskussionsbericht dieser Sektion ausserordentlich kärglich (S. 390).
Der Historiker Klaus Graf tritt seit Jahren vehement für eine öffentliche Diskussion ein mit dem Ziel, die gängige Praxis der Archive und Museen im Bereich der Bildquellenvermarktung kritisch im Hinblick auf deren Selbstverständnis und kulturpolitischen Auftrag zu hinterfragen. (372)
Nachzutragen ist die korrekte Internetadresse von Graf 1999:
http://www.uni-freiburg.de/histsem/mertens/graf/kultjur.htm
Claßen fordert angesichts der in der Höhe stark differierenden Gebühren: Bei gemeinfreien Bildern sollten die Archive sich den Rechtsnormen entsprechend verhalten, keine Lizenzgebühren verlangen und ledlich Selbstkosten für die Reproduktion berechnen. (373) Und: Archive sollten die engen finanziellen Spielräume der Verlage bedenken.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (24. Juli 2004). Bildrechte kritisch gesehen. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c203