Eine ausführliche Einführung in einem Skript (2004) von F. Rapp:
http://www.unibas.ch/ius/fr-skript-s4.pdf
Auch in der Schweiz sind Zitate aus unveröffentlichten Werken verboten, es gelten auch nicht – anders als in Deutschland – die anderen Schrankenbestimmungen (Privatkopie ist daher nicht zulässig).
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. September 2004). Urheberrecht in der Schweiz. Archivalia. Abgerufen am 17. Februar 2026 von https://doi.org/10.58079/c1yi