Herrn Andreas X [Name anonymisiert]
01279 Dresden
andreas@
Sehr geehrter Herr X,
laut DENIC sind Sie Verantwortlicher für die Domain http://gezielt-reisen.de. Bei der Suche nach ebind und tübingen in einer US-Version von Google musste ich heute feststellen, dass Sie zum Zwecke des sog. Cloaking oder Pagejacking siehe
http://www.linksandlaw.de/suchmaschinen-leitfaden-zur-Manipulation-von-Suchergebnissen-pagejacking.htm
die Inhalte meiner Zusammenstellung “Deutsche Drucke des 16. Jahrhunderts”
http://archiv.twoday.net/stories/113113 unverändert für eine Seite über den Ort Aislingen übernommen haben, die laut Google-Cache
http://64.233.161.104/search?q=cache:0jz0fOqtyiAJ:aislingen-89344.reisen.gezielt-reisen.de/+ebind+t%C3%BCbingen&hl=en
in Verbindung mit Google dazu dient, auf gezielt-reisen unzuleiten. Besucher, die nach einem Begriff aus meiner mit gutem Google-Ranking versehenen Linksammlung suchen, werden daher zu Ihrer Seite http://gezielt-reisen.de, die nichts mit den Suchworten zu tun hat, umgelenkt. Sie verstossen dabei im vorliegenden Fall nicht nur gegen die Google-Grundsätze, sondern auch gegen mein Urheberrecht, denn mein Verzeichnis darf nur nach den Grundsätzen für “Open Access” und gemäss CC-Lizenz BY,SA übernommen werden. Dies trifft auf Ihre Übernahme nicht zu, denn von einer Anerkennung meiner Urheberschaft (BY) ist auf Ihrer Seite nichts zu finden. Ich habe soeben die Nutzungsbedingungen zusätzlich dahingehend geändert, dass Cloaking unzulässig ist.
Ich gebe Ihnen unter Fristsetzung bis zum 1.10.2004 Gelegenheit, die Inhalte meiner Zusammenstellung aus Internetseiten Ihrer Domain zu entfernen und zusätzlich noch den guten Rat, aufmerksam die Rechtsprechung zum UWG zu verfolgen, da ich damit rechne, dass irreführende Praktiken wie das Cloaking von Rechtsanwälten als Wettbewerbsverstösse zunehmend abgemahnt und von Gerichten geahndet werden.
MfG
Dr. Klaus Graf
Update Der angeschriebene Inhaber der Domain behauptet per Mail, er distanziere sich vom Cloaking, er habe die Domain bei einer Versteigerung vor geraumer Zeit erworben und die Seiten seien nur noch im Google-Cache vorhanden gewesen. Zur Entfernung der Domain sehe ich keinen Anlass und etwaigen juristischen Schritten des Domaininhabers, der Entfernung von Namen und Domain verlangt hat, gegen mich mit grosser Gelassenheit entgegen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (16. September 2004). Offener Brief an einen Cloaker. Archivalia. Abgerufen am 25. März 2025 von https://doi.org/10.58079/c1xw
Respekt !