“Wenn sie tatsächlich eine Liste der im Besitz landeseigener Unternehmen befindlichen Kunstwerke hat, dann muss sie diese offenlegen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, welche bedeutenden Kulturgüter sich in den Sammlungen der öffentlichen Hand befinden.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (12. November 2014). NRW-Piraten: Liste der Kunstwerke offenlegen! Archivalia. Abgerufen am 13. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bh04