http://westfaelische-geschichte.de
“Drei der so genannten “Reichsgrundgesetze” spielten eine herausragende Rolle im konfessionellen und verfassungsrechtlichen Gefüge des Alten Reichs: der Augsburger Reichsabschied (“Augsburger Religionsfrieden”) von 1555 sowie der Osnabrücker Friedensvertrag (“Instrumentum Pacis Osnabrugensis”, IPO) und der Münstersche Friedensvertrag (“Instrumentum Pacis Monasteriensis”, IPM). Letztere beendeten 1648 den Dreißigjährigen Krieg und fixierten als “ewiges Grundgesetz” die politischen Veränderungen des Krieges bis zum Ende des Reichs – sie zählen zu den zentralen Dokumenten der deutschen und europäischen Geschichte.
Im Rahmen einer Kooperation mit Arno Buschmann und dem Nomos-Verlag wurden die drei Quellentexte in Volltext vom Internet-Portal in den Quellenpool eingearbeitet und somit erstmals im Internet zugänglich gemacht”, heisst es ziemlich aufgeblasen.
Geschichtslehrer werden dies möglicherweise nutzbringend finden, wissenschaftliche Benutzer sollten aber nach wie vor z.B. die lateinische Fassung des IPO konsultieren und keine Übersetzung.
Im übrigen wird man in der vom Rechtwörterbuch faksimilierten Reichsabschiede-Sammlung fündig:
http://lehre.hki.uni-koeln.de/drw-cgi/kleioc?_kleioprot=0010KlDRW&_1=datenqv&execterm=rabsch.&doexec=Anzeige&dig=j&cat2use=digsiglen
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. November 2004). Drei Reichsgrundgesetze im Internet. Archivalia. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c1vo