Steuarakten aus der Zeit nach 1945 unterliegen bekanntlich einer 80jährigen Sperrfrist nach Abschluss. Für Hitlers Steuerakte im Hauptstaatsarchiv München gilt das nicht, und so wurde sie denn jüngst ausgewertet und in der Presse verhackstückt, etwa in der SZ:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/908/44864
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Klaus Graf (21. Dezember 2004). Hitlers Steuerakte. Archivalia. Abgerufen am 14. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c1u4