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§ 52a UrhG wird entfristet

Digitale Werk-Auszüge für die Lehre bleiben erlaubt, meldet

http://zkbw.blogspot.de/2014/11/digitale-werk-auszuge-fur-die-lehre.html


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (14. November 2014). § 52a UrhG wird entfristet. Archivalia. Abgerufen am 16. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bgzm


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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