Elektronisches Gesetzgebungsverfahren

Der Deutsche Bundestag wird in nächster Zeit die elektronische Einbringung und Verteilung von Drucksachen erproben. Eine Änderung der Geschäftsordnung ermöglicht künftig auch digitale und mit digitaler Signatur versehene Gesetzentwürfe, Anträge und Beschlussempfehlungen. Sollte die Pilotierung positive Ergebnisse zeigen, könnte wie in Österreich auch in Deutschland ein elektronisches Gesetzgebungsverfahren bis hin zur elektronischen Publikation im Gesetzblatt auf den Weg gebracht werden. Anforderungen an die Archivierung sollen bereits in der Pilotierungsphase Berücksichtigung finden.

http://dip.bundestag.de/btd/15/047/1504798.pdf

— Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Angela Ullmann

Deutscher Bundestag
Ref. WD 3 – Parlamentsarchiv
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel 030 / 227 35662, Fax 030 / 227 36817
http://www.bundestag.de/archiv

Aus der Archivliste


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Suche in OpenEdition Search

Sie werden weitergeleitet zur OpenEdition Search