Die Ungleichbehandlung eines Nutzers ist im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz nicht vorgesehen (siehe § 11
http://www.gesetze-im-internet.de/urhwahrng/BJNR012940965.html in Verbindung mit dem Schricker-Kommentar). Das Patentamt sollte daher der VG Media entschieden auf die Finger klopfen, die zwar Google eine Gratislizenz gewährt, nicht aber kleineren Anbietern.
http://schmalenstroer.net/blog/2014/11/keine-antwort