http://www.chaoscontrol.at/we.htm
Auszug:
5. Freie Werknutzungen sind eine elementare Bedingung gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Fortschritts. Die freie Verfügbarkeit von Informationen zu Zwecken der Forschung, Lehre und Bildung ist daher in größtmöglichem Ausmaß zu garantieren. Das Urheberrecht ist diesbezüglich reformbedürftig.
6. Das Urheberrecht steht überwiegend in einer historischen Tradition geistiger Strömungen des 19. und 20. Jahrhunderts. Es ist rechtswissenschaftlich, sozialwissenschaftlich und rechtspolitisch darauf zu überprüfen, ob das Urheberrecht das Gleichgewicht zwischen UrheberInnen, VerwerterInnen sowie der Allgemeinheit weiterhin in gebotener Weise garantiert.
7. UrheberInnen haben heute die Gelegenheit, ihre Werke über digitale Netze einfach zugänglich zu machen. Über die urheberrechtlichen Grundlagen dieses Zugänglichmachens sind UrheberInnen unter besonderer Berücksichtigung von der Informationsfreiheit förderlichen Regelsystemen wie Open-Content-Lizenzen oder Open-Access-Initiativen neutral zu informieren. Das ist Aufgabe von Wissenschaft und Politik. Es ist Aufgabe der UrheberInnen, diese Möglichkeiten zu nutzen.
8. ForscherInnen sind als Vorbilder im Umgang mit freiem Wissen gefordert. Wissenschaftsinstitutionen sollen ihren ForscherInnen empfehlen, insbesondere staatlich finanzierte Forschungsergebnisse leicht und unentgeltlich zugänglich zu machen. Zugleich ist es Aufgabe des Staates, die eventuell daraus entstehenden Nachteile zu kompensieren.
9. Der Staat hat Vorbildcharakter im Umgang mit Informationen. Er hat daher den Zugang zu öffentlichen Informationen technisch und rechtlich bestmöglich zu erleichtern. Die Schaffung eines durchsetzbaren Rechts der BürgerInnen auf Zugang zu staatlichen Informationen auf der Basis eines österreichischen bzw. EU-weiten Informationsfreiheitsgesetzes nach internationalem Vorbild sowie die wirksame Kontrolle der Gebarung der staatlichen elektronischen Register und Daten, ist zu thematisieren.
10. Digitalisierung und Vernetzung bringen neue Fragen der Informationssicherheit und der Bewahrung von Information mit sich. Es ist staatliche Aufgabe zu verhindern, dass der fehlende technische Zugang zu Informationen zu einem Verlust von Wissen führt. Für die Bewältigung dieser Aufgabe ist neben der Förderung des Problembewusstseins mittels gezielter Bildungsmaßnahmen, auch die Überarbeitung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Bereitstellung der nötigen finanziellen Mittel erforderlich.
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Klaus Graf (31. Mai 2005). Wiener Erklärung zur Informationsfreiheit. Archivalia. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c1m5