http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=136268&template=allgemeintb12_lda
Der Brandenburgische Landesdatenschutzbeauftragte musste zu Selbstverständlichem Stellung nehmen:
Personenbezogene Daten Verstorbener unterliegen nicht dem Schutz des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes. Befinden sie sich in öffentlichen Archiven, regelt das Brandenburgische Archivgesetz den Umgang mit ihnen. Je älter und allgemeiner sie sind, desto weniger spricht gegen ihre Nutzung für Ahnenforschung oder andere wissenschaftliche Zwecke.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (28. Juni 2005). Mikroverfilmung von Archivunterlagen für die Ahnenforschung. Archivalia. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c1kv