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“Bilder unter freier Lizenz nutzen – weit verbreitete Fehler und wie man sie vermeidet” – Erklärvideo weicht von meiner Rechtsauffassung ab

https://www.youtube.com/watch?v=8A0CgS66iE0

Vom Ansatz her verdient das Video alle Zustimmung. Es ist gut gemacht und gibt die Rechtslage im wesentlichen korrekt wieder.

Ich selbst habe mich in diesem Blog sehr oft mit dem Thema der lizenzkonformen Nutzung befasst.

Mit

?s=%C3%BCbersichtsb

komme ich schnell zu

http://archiv.twoday.net/stories/49598992

und von da zu

http://archiv.twoday.net/stories/38723599

Dort findet sich eine (sicher nicht lückenlose) Beitragsliste.

Ich bestreite, dass die Darstellung des Videos hinsichtlich der Angabe des Titels korrekt ist.

“Sechtens: Man vergesse nicht, den Titel des Werks zu nennen”

Dazu stelle ich fest:

Die jüngste Version der CC-Lizenzen, also Version 4, enthält diese Verpflichtung nicht mehr:

https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode

Via
https://wiki.creativecommons.org/License_Versions#Detailed_attribution_comparison_chart

Am 13. Oktober 2012 habe ich mich mit der Auslegung der Lizenzforderung “title if supplied” mit Blick auf Bilder beschäftigt.

http://archiv.twoday.net/stories/165211461

Auch die Praxis erweist meine Ansicht, dass ein Titel ausdrücklich spezifiziert werden muss, um die Forderung nach Titelnennung obligatorisch zu machen, als richtig, denn so wie das Video das interpretiert (Dateinamen als Titel) lizenziert meines Wissens niemand.

https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Credit_line

ist zwar keine verpflichtende Richtlinie, gibt aber den entscheidenden Anhaltspunkt: Der Titel ist optional, er muss nur angegeben werden, wenn der Urheber ihn ausdrücklich bezeichnet.

Auf Wikimedia Commons gibt es keinen eindeutigen Titel, der beizubehalten ist, da der Dateiname geändert werden kann (und bei aussagelosen Namen wie dem im Video IMG_6462-6464 auch geändert werden SOLL) und auch die Beschreibung.

Ich wehre mich dagegen, einen Dateinamen als TITEL zu sehen. Eher ist die Beschreibung der Titel.

Gibt es keine eindeutige Entität, die unmissverständlich als Titel anzusprechen ist, kann eine Nennung nicht verlangt werden!

Nach der ganz und gar abzulehenden Rechtsansicht des Videos wäre jede Dateinamenänderung oder jede Änderung der ursprünglichen Beschreibung (je nach dem, was man als Titel ansieht) eine Urheberrechtsverletzung.

Die Checkliste formuliert differenzierter:

“Man vergesse nicht, den Titel des Werks zu nennen! Das gilt natürlich nur, wenn ein Titel angegeben ist, wobei strittig ist, ob z.B. „IMG_6464.jpg“ überhaupt ein Titel ist.
(Diese Auflage entfällt bei Werken, die nach der neuesten Lizenzversion 4.0 freigegeben werden.)”
http://open-educational-resources.de/bilder-unter-freier-lizenz-nutzen

Gibt der Urheber aber etwa mittels der Vorlage Credit Line auf Commons oder auf andere eindeutige Weise (z.B. “Als Titel des Werks muss angegeben werden:”) einen Titel an, so ist es nicht lizenzkonform, ihn wegzulassen. Eine Abmahnung ist denkbar (aber sehr unwahrscheinlich).

Bei Internettexten, die eine eindeutige Überschrift haben (Zeitschriftenartikel, Blogartikel), ist diese als Titel zu nennen, wenn der Beitrag abgeändert wird (und sei es auch nur in der Überschrift). Wird der Beitrag nicht abgeändert, ist die Überschrift als Bestandteil des Textes ja angegeben.

Soweit Zweifel bestehen, was denn nun der Titel ist, gehen diese Zweifel zu Lasten des Urhebers mit der Konsequenz, dass der Titel nicht zu nennen ist (folgend dem deutschen Rechtsprinzip, dass eine freie Lizenz eine AGB darstellt und Zweifel zu Lasten des Anbieters gehen).

Üblicherweise wird bei Bildern ein Titel nicht genannt und daher auch nicht angegeben. Es bleibt daher bei meinen zwei einfachen Faustregeln:

1. Urheber nennen

2. Lizenz verlinken

Wer sich an sie hält, sollte vor den meisten Abmahnungen gefeit sein.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (18. November 2014). “Bilder unter freier Lizenz nutzen – weit verbreitete Fehler und wie man sie vermeidet” – Erklärvideo weicht von meiner Rechtsauffassung ab. Archivalia. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bgyn


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

4 Gedanken zu „“Bilder unter freier Lizenz nutzen – weit verbreitete Fehler und wie man sie vermeidet” – Erklärvideo weicht von meiner Rechtsauffassung ab“

  1. Titel? @KG “Auf Wikimedia Commons gibt es keinen eindeutigen Titel, der beizubehalten ist, da der Dateiname geändert werden kann (und bei aussagelosen Namen wie dem im Video IMG_6462-6464 auch geändert werden SOLL) und auch die Beschreibung.”

    Ganz meine Meinung: Im Web 2.0 dürfen Titel oder Dateinamen nicht als statische Entitäten aufgefasst werden!

    1. “Quelle + Lizenz” Mit dem Urheber (“Foto: xxx”) und “Quelle + Lizenz” – beides jeweils entsprechend verlinkt – sollte niemand etwas auszusetzen haben können. Und nimmt bei gleicher Leistung weniger Platz ein als der Vorschlag im Video.

    2. P.S.: Was ich persönlich stets besonders ärgerlich finde, ist, wenn ausdrücklich unter cc-by zur Verbreitung freigegebene Fotos ohne Quelle+Lizenz-Hinweis auf Seiten übernommmen werden, die der Nachnutzer dann insgesamt mit einem Copyright versieht. Leider gar nicht so selten.

    3. CC-0 / CC-Copyfraud Zwei Missverständnisse / Ärgernisse sollten auch thematisiert werden:

      CC-0 ist keine korrekte Bezeichnung für gemeinfreie Werke ANDERER Urheber. Creative Commons bietet eine eigene Kennzeichnung für gemeinfreie Werke an.

      Leider findet man CC-Copyfraud, beispielsweise wenn gescannte Bilder (Postkartensammlung etc.) mit CC-BY-NC versehen werden (Beispiel: Topotheken).

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