http://www.fotostoria.de/?p=168
Aus dem Bericht greife ich heraus:
“Die umfängliche Materie der mit Fotografien verbundenen Rechte fasste Astrid Auer-Reinsdorff zusammen. Wesentlichen Feinheiten: die Unterscheidung zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken (unterschiedliche Laufzeit des damit verbundenen Urheberrechts!). Und: Museen, die Werke verwalten, deren Urheberrecht abgelaufen ist, können wohl die Kosten für Reproduktionen in Rechnung stellen, dürfen aber für den wissenschaftlichen Gebrauch keine Lizenzen kassieren. In diesem Punkt wird in der Praxis wohl sehr häufig gegen Recht verstoßen, aber eben von Seiten der vermeintlichen Rechteinhaber. Mehr zum Urheberrecht unter http://www.urheberrecht.org.”
Ich habe die Frau RAin per Mail um Aufklärung gebeten, mal sehen, ob sie reagiert.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (15. November 2005). Sammeln, Bewahren und Vermitteln: AKMB-Tagung. Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c1dn
Antwort von Frau Auer-Reinsdorff Per Mail stellte Frau Auer-Reinsdorff klar:
“Es ging hier nicht um
> Fotografien als Werke, sondern um andere Werke z.B.
> Bildwerke der Malerei.
> Hier habe ich dargestellt: Sollte das Museum das eigene
> Fotografieren rein
> zu wissenschaftlichen Zwecken nicht erlauben, es die
> Nutzungsrechte an dem
> Werk haben, aber Fotografien eines Fotografen zur
> Verfügung stellen, so sind
> die Kosten der Reproduktion sowie etwaige Lizenzgebühren
> des Fotografen auch
> für wissenschaftliche Zwecke zu tragen.”
AKMB Tagung-Urheberrecht Also für die Teilnehmer war klar was Frau Auer-Reinsdorff meinte. Zum Verständnis für die Nichtteilnehmer wäre es besser den Volltext zur Diskussion zu stellen und nicht nur einen Teil aus dem Zusammenhang zu reißen.
Halten Sie bitte einfach mal die Klappe Da ich kein Teilnehmer war, muss ich mich auf das Referat in dem zitierten Weblog stützen. Der Bericht über die gesamte Veranstaltung erhält keine zusätzlichen Hinweise.
Höflichkeit ist eine Zier… Gerade wenn Sie nicht dabei waren, sollten Sie mit Urteilen über die Referate bzw. Kritik vorsichtig sein. Wenn Sie der Autorin schon eine Mail schreiben, bitten Sie doch um den Volltext, dann wäre eine konstruktive Beurteilung wie vorgeschlagen möglich….
Ihre bekannt höfliche Art gegenüber Andersdenkenden insbesondere Kritikern ist ja mittlerweile Ihr persönliches Markenzeichen geworden, doch lasse ich mir auf derart unhöfliche Art und Weise nicht das Wort verbieten oder gibt es Archivalia mittlerweile eine Zensur für Kritik an Beiträgen????
Kritik Erstens: Ich habe keine Kritik geübt, sondern lediglich bei der RAin, die durch ihr Sekretariat den Empfang der Mail bestätigen liess, um weitere Informationen gebeten.
Zweitens: Als Administrator dieses Weblogs habe ich hier das Hausrecht. Es ist im übrigen mein gutes Recht, hier kundzutun, dass mir Ihre Meinungen nicht passen.
Hausrecht Als Rechtsexperte sollte Ihnen bekannt sein, daß das Hausrecht Höflichkeit nicht ausschließt und besonders persönlich angreifende Argumentation nicht abdeckt. Es kommt das Gefühl auf, daß Sie mit gegenteiligen Meinungen und speziell Kritik nicht umgehen können, was der doch etwas dünne Verweis auf das Hausrecht unterstreicht.
Die freie Meinungsäußerung spricht Ihnen keiner ab, nur sollte unter Akademikern (und nicht nur dort) auch der Ton gewahrt bleiben und damit haben Sie (Vgl. auch die aktuelle Diskussion in INETBIB) offensichtlich ein Problem. Für einen Weblog ist das zumindestens keine Werbung.
Für Betreiber eines Weblogs ist Sozialkompetenz eigentlich ein Muß oder wird dies zugunsten des “Hausrechts” in Archivalia aufgegeben oder ist Hausrecht = Zensur?
Vielleicht sollte der Betreiber einmal analysieren, warum die meisten Beiträge nur von ihm selbst kommen. Keine Diskussion erwünscht = kein fachlicher Austausch = wenig Beteiligung, jedenfalls im Vergleich zu anderen Weblogs…
Nur einmal als Diskussionsgrundlage.
Es reicht Ich habe keine Lust, hier von Ihnen mit Hinweisen auf angebliche anderweitige Verfehlungen vorgeführt zu werden. Weitere Beiträge von Ihnen, die persönliche Kritik in den Vordergrund stellen statt sachliche Kritik, werde ich künftig löschen. ARCHIVALIA ist ein Gemeinschaftsweblog, das Neuigkeiten und Meinungen zum Archivwesen enthält, kein Forum für persönliche Feldzüge gegen den Betreiber, weil dessen Meinungen oder dessen Auftreten nicht gefällt. Nennen Sie das gern Zensur, wenn Sie wollen.
Es reicht Ich kann Sie verstehen Herr Graf, doch kann ich keinen persönlichen Angriff erkennen. Die Aufforderungen die Klappe zu halten hat gerade in einem Weblog, welcher der Gemeinschaft dient nichts zu suchen.
Der Hinweis auf die INETBIB ist berechtigt, denn die Kritik kommt ja nicht zum ersten Mal. Im Hinblick auf ein positives Miteinander erscheint etwas gemässigter Ton auch Ihrerseits wünschenswert.
Doch sollten wir das Thema in die Mailingslisten verlagern wo es hingehört. Da haben Sie wieder Recht.