http://fotothek.slub-dresden.de/karten/index.html
Die Deutsche Fotothek Dresden hat ein Kartenforum mit digitalisierten Karten aus Bibliotheken und Archiven eröffnet, das grosskotzig mit dem Begriff “Open Access” wirbt und auf eine deutsche Übersetzung der Berliner Erklärung auf demselben Server verlinkt.
Aber die Fotothek hat offenbar von Open Access nicht das geringste begriffen, denn unter jeder Karte befindet sich ein Copyright-Zeichen (zu Unrecht, denn originalgetreue Reproduktionen sind nach überwiegend angenommener juristischen Meinung nicht durch das UrhG geschützt) und im Impressum heisst es:
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.
Das ist eben NICHT Open Access, denn Open Access setzt die Beseitigung von “permission barriers” voraus, aber das wollen die kulturgutverwahrenden Institutionen, die Open Access mit einem kostenlosen Webangebot verwechseln, nicht begreifen, da sie ihre Kunden in Sachen Bildrechte nach Kräften abkassieren wollen. Was steht denn in der deutschen Fassung (die schlecht übersetzt ist, da die derivative works fehlen)?
Die Autoren und Rechteinhaber solcher Veröffentlichungen erteilen allen Benutzern das freie, unwiderrufliche und weltweite Zugangsrecht und die Erlaubnis, die Veröffentlichung für jeden verantwortlichen Zweck zu kopieren, zu benutzen, zu verteilen, zu übertragen und abzubilden unter der Bedingung der korrekten Nennung der Urheberschaft (wie bisher werden die Mechanismen der korrekten Berücksichtigung der Urheberschaft und der verantwortlichen Nutzung durch die Regeln der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Geltung gebracht) sowie das Recht,
eine beschränkte Anzahl gedruckter Kopien für den persönlichen Gebrauch zu machen.
Open Access für Kulturgut und ein umfassender Vorbehalt der Urheberrechte sind unvereinbar. Die Karten dürften gemäß der Berliner Erklärung also frei auf anderen (mindestens auf nicht-kommerziellen, obwohl die Erklärung eine solche Beschränkung nicht enthält) Websites eingestellt werden.
Wer nicht begreift, dass Open Access nicht nur die kostenfreie Zurverfügungstellung meint, sondern auch eine freie Verfügbarkeit, die mit der Unterstellung unter eine freie Lizenz (Creative Commons) am besten realisiert wird, hat von Open Access nichts begriffen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. Dezember 2005). Ist es wirklich so schwer Open Access zu kapieren? Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c1bl
Open Access Wer ein Werk im urheberrechtlichen Sinne geschaffen hat und es der Öffentlichkeit frei zur Verfügung stellt, hat durchaus das Recht zu fordern, dass es nicht einfach von lachenden Dritten abgekupfert und verscherbelt wird – Open Access hin oder her. Gegen das Herunterladen einer Datei oder das Fertigen von Kopien ist nichts einzuwenden, solange kein anderer als der Urheber damit Geschäfte macht. In diesem Zusammenhang weise ich auf das Online-Verzeichnis der pfälzischen und rheinhessischen Kirchenbücher hin, das seit Kurzem als Pdf-Datei über die Homepage des Landeshauptarchivs Koblenz bzw. in der allgemeinen Internet-Suche unter “Archivnachrichten” einzusehen ist, und das allen Interessierten für ihre Forschungen und als Informationsquelle zur Verfügung steht.
Nebelmaschinen aus! Wir hatten leider Anlass, die irreführende Schutzrechtsberühmung hinsichtlich des genannten Verzeichnisses der Kirchenbücher hier zu kritisieren. Der Wissenschaft wird entschieden besser gedient, wenn Forscher bereit sind, ihre Resultate unter freien Lizenzen zur Verfügung zu stellen. Das muss niemand gut finden, aber wer sich auf “Open Access” beruft, hat sich BITTESCHÖN an die Spielregeln zu halten und nur darum geht es. Es ist unser gutes Recht, auf die immensen Vorteile von wahrem “Open Access” hinzuweisen und wir werden es nicht dulden, dass professionelle Nebelwerfer diese Idee in ihren Schmutz ziehen, indem sie alles mögliche zu Open Access erklären, was nichts damit zu tun hat.
Kritik an Open Access? Es geht nicht darum, Open Access “in den Schmutz zu ziehen”, sofern letztere Aussage bei sachlicher Kritik oder in Bezug auf eine andere Meinung überhaupt angemessen ist. Nur ist Frau Krafts Hinweis nachvollziehbar oder wäre es in Ihrem Sinne, wenn Ihre frei zur Verfügung gestellten wissenschaftlichen Forschungsergebnisse anderswo gewinnbringend vermarktet werden? Dem einen Riegel vorzuschieben, mit der Maßgabe, bei jedweder Nutzung der frei zugänglichen Informationen die entsprechende Quelle anzugeben, dient doch gerade dem “wahren Open Access”. Alles andere leistet den von Frau Kraft erwähnten “lachenden Dritten” nur Vorschub bzw. stellt diesen Trittbrettfahrern einen Freifahrtsschein aus. Und das kann nun wirklich nicht im Sinne eines “wahren Open Access” sein.
Open Access ist klar definiert Open Access ist klar definiert durch die entsprechenden Erklärungen, wobei man sich im wesentlichen auf die Berliner Erklärung und die Budapester Erklärung beziehen kann. Es gibt noch andere Erklärungen, die für die hier allein interessierende Frage, ob Open Access und eine kommetzielle Nutzung durch Dritte vereinbar sind, nichts Neues erbringen. Weder aus der Berlin Declaration noch aus BOAI kann man irgendwie ableiten, dass eine kommerzielle Nutzung verboten sei – bei BOAI ist es sogar höchst plausibel, dass sie erlaubt ist. Tausende Wissenschaftsautoren, die in den Zeitschriften der PLoS oder BioMed Central (http://www.biomedcentral.com/info/about/license) oder DIPP.NRW usw. publizieren, akzeptieren Lizenzen, die eine kommerzielle Nutzung vorsehen. Viele tausende Wikipedianer, die Texte oder Bilder beitragen, tun das Gleiche. Die billige Stimmungsmache von Frau Kraft und Herrn Steffens gegen Open Access bekommt hier kein weiteres Forum!
Kartenforum Sachsen Das von Ihnen kritisierte Portal:
http://fotothek.slub-dresden.de/karten
ist ein Gemeinschaftsportal, welches von der Deutschen Fotothek betreut wird, mit Partnern u.a. den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden.
Der Zugang zur wissenschaftlichen Nutzung ist explizit frei. Im Flyer zum Kartenforum steht wörtlich:
“Die private Nutzung des digitalisierten Kartenmaterials sowie die Nutzung für nicht-kommerzielle Ausbildungszecke ist ausdrücklich erwünscht, sofern eindeutig die Herkunft der Originale aus der SLUB kenntlich gemacht und auf das Copyright der Deutschen Fotothek für die Digitalisate verwiesen wird. Jede andere Form (nämlich die kommerzielle) der Nutzung ist gebührenpflichtig und bedarf der schriftlichen Genehmigung der Bibliothek.”
Die CD-ROm mit den Digitalisaten kann für eine Schutzgebühr (und mehr ist es bei dem Preis auch nicht) von 6.50 € zzgl. Porto und Verpackung bei der Deutschen Fotothek bezogen werden.
Der Zugriff ist also frei, auch wenn die Deutsche Fotothek aufs Copyright verweist. Die von Ihnen immer geforderte freie Nutzung für nicht-kommerzielle, d.h. wissenschaftliche Zwecke stellt die SLUB nicht in Abrede und hält sich damit explizit an die Berliner Erklärung, welche in diesem Bereich allgemein (wenn auch nicht bei allen Kritikern) als Standard gilt. Der Offene Zugriff/Zugang ist also gewährt und mehr bedeutet Open Access auch nicht.
Das die Deutsche Fotothek die Digitalisate nicht für kommerzielle Nutzung frei zur Verfügung stellt ist insbesondere aus der von Ihnen immer wieder betonten Steuerfinanziertheit der Deutschen Fotothek begründet. Welcher Rechnungshof würde es durchgehen lassen, dass die öffentliche Einrichtung eigene Leistungen für kommerzielle Nutzung frei herausgibt, wenn dafür nicht unerhebliche Gebühren und damit Einnahmen mögliche wären?
Die Einnahmen, die dann in die weitere Digitalisierung von sächsischen Karten fliessen.
Digitalisierung gibt es nicht völlig kostenlos, besonders nicht für kommerzielle Zwecke und eine Refinanzierung kann hier nur begrüsst anstatt verdammt werden!
Wenn nach Ihrer Meinung wissenschaftliche Informationen und Angebote öffentlicher Einrichtungen grundsätzlich kostenfrei sein sollen, wie sieht dann Ihr Finanzierungsplan aus?
Open Access in Ihrer Intepretation ist nicht finanzierbar und besonders aus Sicht des Steuerzahlers abzulehnen. Warum sollen Unternehmen bitte Digitalisate bei öffentlichen Einrichtungen kostenfrei bekommen? Bei jeder Presseagentur kostet dies z.T. enormen finanziellen Aufwand! Wenn für öffentliche Einrichtungen die Möglichkeit besteht, gegenüber kommerziellen Kunden (und nichts anderes macht die Deutsche Fotothek) Einnahmen zu erzielen, so sind diese zwingend zu nutzen!
Unsinn! Die Nutzungsbedingungen der Website stehen definitiv nicht im Einklang mit der Berliner Erklärung. Eine Nutzung auf anderen Forschung-Websites fällt nicht unter “Ausbildungszwecke”. Wer sich seine eigene Auslegung von Open Access zurechtbastelt, um miese Kommerzzwecke zu verfolgen und freie Projekte auszuschliessen (wie die Wikipedia), sollte nicht das Recht haben sich auf Open Access zu berufen. Die Rechnungshöfe können nicht an der Grundsatzentscheidung der Forschungseinrichtungen wie DFG für Open Access vorbeigehen. Wie Lizenzen auszusehen haben, die mit OA vereinbar sind zeigt
http://www.dipp.nrw.de/lizenzen/dppl/
das dresdner problem ist nicht unbedingt nur ein problem in dresden, sollte aber auf alle fälle mal nach dresden getragen werden. laut volkstümlicher weise leben die dresdner eh im “tal der ahnungslosen”.
aber mal zum konstruktiven:
warum nicht mal eine hübsche kleine veranstaltung zum thema? mit einladung an die archive! und bibliotheken! und vielleicht noch ein paar patentanwälte, die sich in der materie auskennen?
über das problem meckern bringt ja nichts, das sollte mal angegangen werden. ich selbst hab zwar nicht die beziehungen, um den content zu managen, aber räumlichkeiten und ähnliches lassen sich bestimmt beschaffen.
p.s. macht sich nicht die hu in berlin für oa stark?